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Soziale Probleme (Beispiele)

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Aids; Alkohol, Alkoholkonsum; Alter und Altern; Arbeitslosigkeit; Armut, Deprivation und Exklusion; Drogen, Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit; ethnische Diskriminierung, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit; Frauendiskriminierung; Freizeit; geistige Behinderung und Teilhabe an der Gesellschaft; Gesundheit und Krankheit; Gewalt gegen Frauen und Gewalt im Geschlechterverhältnis; Jugend; (Körper-)Behinderung; Korruption und Wirtschaftskriminalität; Kriminalität und Delinquenz; Makrogewalt: Rebellion, Revolution, Krieg, Genozid; Pornografie; Prostitution; psychische Krankheit; sexuelle Auffälligkeit; Suizid; Wohnungslosigkeit.

Für die Soziale Arbeit bedeutet die Bezugnahme auf Soziale Probleme, dass sie ihren Arbeitsauftrag überwiegend aus staatlicher Hand erhält. Sie ist damit abhängig von vorgängigen gesellschaftlichen Problemdefinitionen und davon, ob sich diese in gesetzlich verankerten Leistungen und Maßnahmen als Handlungsaufträge niederschlagen. »Soziale Arbeit handelt eben nicht, wie alltagsweltlich angenommen, aufgrund gegebener Probleme, sondern aufgrund durchgesetzter Definitionen, was als Problem zu betrachten sei« (Bitzan & Bolay 2017, S. 19). Ein Selbstbeauftragungsrecht hat die Soziale Arbeit nicht, soweit sie jedenfalls von kommunalen oder staatlichen Institutionen betrieben oder finanziert wird. Allerdings kann die Soziale Arbeit auf gesellschaftlich-staatliche Problemdefinitionen einzuwirken versuchen. Das setzt voraus, dass die Soziale Arbeit ›im eigenen Haus‹ (Wissenschaft und Profession) klärt, welche Probleme aus welchen Gründen öffentliche Aufmerksamkeit verdienen und durch die Soziale Arbeit bearbeitet werden sollen ( Kap. 1.5.2).

Tab. 1.1: Beispiele für Angebote der Sozialen Arbeit, die auf »Soziale Probleme« bezogen sind


Soziales ProblemAngebote der Sozialen Arbeit

Fragt man danach, wie ein Soziales Problem überhaupt zu einem Gegenstand für die Soziale Arbeit wird, lassen sich drei politische Prozessschritte identifizieren:

• Ein gesellschaftliches Phänomen ist im Vorfeld als (sozial-)politisch und damit öffentlich relevant bestimmt worden.

• Für die Bearbeitung werden öffentliche Mittel bereitgestellt.

• Soziale Arbeit erscheint als das oder als ein »Mittel der Wahl«, das eine erfolgreiche Problembearbeitung verspricht.

Für eine öffentliche Zuständigkeit und Finanzierung der Problembearbeitung spricht, dass

• die Problembetroffenen (z. B. psychisch erkrankte Menschen) aus finanziellen oder anderen Gründen nicht in der Lage wären, die benötigten Leistungen aus eigenen Mitteln zu beschaffen;

• die Problembetroffenen eine selbstfinanzierte Inanspruchnahme von Dienstleistungen ablehnen (fehlende Veränderungsmotivation);

• Akteur*innen von vorneherein nicht zur Zahlung bereit sind (z. B. der gewalttätige Ehemann ist nicht bereit, für den Aufenthalt seiner Ehefrau im Frauenhaus zu zahlen);

• das Problem als Beeinträchtigung des Gemeinwohls gedeutet werden kann (z. B. strafbares Verhalten);

• sich das Problem als Ausdruck sozialer Benachteiligungen und sozialer Ungleichheit verstehen lässt (z. B. biografisch nicht erworbenes Bildungskapital, prekäre Beschäftigungs-, Einkommens- und Wohnverhältnisse, gesundheitliche Belastungen, soziale Ausgrenzung und verwehrte soziale Teilhabe, misslungene Übergänge z. B. zwischen Schule und Arbeitswelt, konflikthafte Familienbeziehungen, mangelnde Förderung durch die primären Bezugspersonen).

Der Einsatz von Sozialarbeiter*innen zur Problembearbeitung kann Ausschließlichkeitscharakter haben oder Teil eines komplexeren Lösungskonzepts sein, zu dem auch Geld- oder Sachleistungen oder andere personenbezogene Dienstleistungen gehören, z. B. Bildung und Qualifizierung, um Jugendliche mit Lernschwierigkeiten erfolgreich in eine Berufsausbildung zu integrieren. Soziale Arbeit stellt daher oft nur einen Beitrag zu einer umfassenderen Problemlösung dar, die je nach Problemlage ergänzt werden muss um

• lebenslagen- und teilhabebezogene Maßnahmen (Unterhaltssicherung, Wohngeld, Entschuldung; Teilhabeleistungen nach dem SGB II),

• Dienstleistungen anderer Professionen (Medizin/Psychiatrie, Psychotherapie, Schuldenberatung).

Das Soziale Problem Drogenabhängigkeit ist ein Beispiel dafür, wie weit die Spannweite einer umfassenden Problemlösung ggf. ausfallen muss.

Soziale Arbeit

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