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1.3.2 Allzuständigkeit

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Soziale Arbeit verfügt Galuske (2013, S. 40) zufolge auf der Makroebene über keinen Aufgabenbereich, der sie eindeutig von anderen gesellschaftlichen Institutionen wie der Familie oder der Schule abgrenzt. Soziale Arbeit sei stattdessen mehr und mehr in diese Institutionen vorgedrungen. Es falle schwer, noch Problembereiche zu benennen, in denen heute keine Sozialarbeiter*innen tätig seien. Diese offensichtliche Allzuständigkeit wiederhole sich auf der Mikroebene des alltäglichen Handelns. Augenscheinlich befasst sich Soziale Arbeit in ihrer tagtäglichen Praxis mit der ganzen Bandbreite von Anforderungen und Problemstellungen, die das Leben von Menschen hergibt. In der Zusammenarbeit mit stärker spezialisierten Professionen (Lehrer*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Pfarrer*innen, Heilpädagog*innen, Therapeut*innen) könne es für die Soziale Arbeit schwer sein, deutlich zu machen, worin genau ihr Kompetenzprofil – auch in Abgrenzung zu engagierter Laientätigkeit – liegt. Aus einem klaren Kompetenzprofil könnte sie viel leichter berufliches Ansehen und den Anspruch auf eine vergleichbare Bezahlung ableiten (z. B. in der Schulsozialarbeit gegenüber Lehrer*innen). Aus Sicht anderer, meist statushöherer Professionen ist die Soziale Arbeit lediglich negativ bestimmt: Sie ist für den ›Rest‹ an Aufgaben zuständig, die nach Abzug der jeweiligen Expert*innenleistungen verbleiben, z. B. für den gewöhnlichen Alltag der Jugendlichen in der Heimerziehung. Dabei ist es – so Galuske (2013, S. 43) – »gerade dieser Alltag (…), für den und in dem gelernt werden soll und muss.«

Die Bewältigung der Anforderungen des Alltags ist keine ›Restgröße‹ sozialer Interventionen, sondern das Haupt- und Zielfeld, dessen Wirkungspotenzial im Bedarfsfalle durch die Zuarbeit der ›Spezialist*innen‹ unterstützt und erweitert werden muss.

In komplexen Handlungssituationen mit multipler Problemstruktur und hoher wechselseitiger Abhängigkeit der Einzelprobleme kann die Offenheit der Zuständigkeiten allerdings zu überhöhten Erwartungen an sich selbst und damit zu individueller Überforderung führen (»Burnout«, vgl. Kitze 2021). Diese Gefahr wird dann forciert, wenn Sozialarbeiter*innen die Zuständigkeit für das Erkennen von Problemen mit deren Bearbeitung gleichsetzen, anstatt letztere dafür ausgebildeten Spezialist*innen zu überlassen und sich selbst in die Rolle einer fallzuständigen Koordinatorin zu begeben (vgl. Heiner 2010, S. 476f.).

Auf der Positivseite erlaubt der geringe Spezialisierungsgrad Sozialer Arbeit (Allzuständigkeit) eine ganzheitliche Sicht auf die Problemlagen der Adressat*innen ( Kap. 2.2). Diese verspricht grundsätzlich eine angemessenere Problemlösung als der ausschnitthafte Blick von Spezialist*innen.

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