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1.3.5 Ethisch-moralische Bindung
ОглавлениеSoziale Arbeit kann nicht ohne Rückgriff auf ethisch-moralische Werte und Normen betrieben werden (Schmidt Noerr 2018). In der Praxis werden die ethischen Bezugspunkte des Handelns, nach denen zwischen »vertretbar« und »unvertretbar« unterschieden werden muss, nicht immer ausgewiesen, oft bleiben sie diffus und laufen im Alltag der Berufstätigkeit unausgesprochen mit. Ethische und moralische Überzeugungen und Beurteilungsmaßstäbe können im Rahmen einer staatlich verantworteten Berufsausübung nicht individuellen Präferenzen überlassen bleiben (vgl. von Spiegel 2018, S. 61). Schon in der Ausbildung ist deshalb zu klären, an welchen Werten und Normen und an welchem Menschenbild sich Soziale Arbeit ausrichten soll. Prominent ist die Bezugnahme auf die Menschenwürde und die Menschenrechte ( Kap. 1.5.1; Kap. 3.6.2). Auch wenn es sich hierbei um allgemeine Rechte handelt, die sich bei jeder Gelegenheit als Legitimationsgrundlage herbeizitieren lassen, ist es erforderlich und auch möglich, sie für handlungspraktische Schlussfolgerungen auszubuchstabieren (vgl. Eberlei, Neuhoff & Riekenbrauck 2018). Berufsethische Standards hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. 2014 vorgelegt (DBSH 2015). Lutz (2020) vergleicht diesen Ethikkodex mit dem »hippokratischen Eid« der Medizin.
Von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind zahlreiche »ethische Antinomien« (Dilemmata), z. B. zwischen Selbstbestimmung-Fürsorge, Nähe-Distanz, Klient*innenwohl-Allgemeinwohl, Loyalität gegenüber Arbeitgebenden-Adressat*innen. Die widersprüchlichen ethischen Anforderungen müssen in konkreten Handlungssituationen immer wieder neu austariert werden, was oft zu erheblichen Unsicherheiten führt (ausführlich und entscheidungsorientierend: Schmid Noerr 2021).