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1.4 Funktionen Sozialer Arbeit

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Wir haben die Soziale Arbeit in Kapitel 1.1 als personenbezogene soziale Dienstleistung gekennzeichnet. Im Kontext »Soziale Arbeit« geht der Begriff Dienstleistung einerseits über das rein formale Verständnis der Rechtssprache hinaus (Dienstleistung als ein Typus von Sozialleistungen, neben den Geld- und Sachleistungen), andererseits unterscheiden sich Dienstleistungen der Sozialen Arbeit grundlegend von marktförmigen Dienstleistungen ( Kap. 1.1.2: Abgrenzung zu marktförmigen Dienstleistungen).

Im Folgenden sollen nun die Funktionen dieser personenbezogenen sozialen Dienstleistung »Soziale Arbeit« genauer analysiert werden. Seit den 1970er Jahren werden diese mit den Begriffen Hilfe und Kontrolle markiert (Böhnisch & Lösch 1973). Hilfe und Kontrolle stellen das »Doppelte Mandat« der Sozialen Arbeit dar. Der Begriff Mandat entstammt der Rechtssprache; Mandat ist der Auftrag an eine Rechtsvertretung, in einer rechtlichen Angelegenheit die Interessen der sie beauftragenden Person wahrzunehmen.

Soweit Soziale Arbeit als eine öffentlich finanzierte Leistung bereitgestellt wird, hat sie nur einen Mandanten: den Staat (Länder, Kommunen, Sozialversicherungen). Auf dieser Grundlage wendet sich die Soziale Arbeit sodann zwei Adressat*innengruppen zu: dem*der Einzelnen oder einem Kollektiv (z. B. einer Familie) in der jeweiligen Unterstützungsbedürftigkeit auf der einen Seite und der Allgemeinheit auf der anderen Seite. Das Hilfemandat der Adressat*innen ist daher kein originäres, sondern ein sozialstaatlich vermittelter Auftrag.

Soziale Arbeit

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