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Fehlende Kooperationsbereitschaft
ОглавлениеSoziale Arbeit wird häufig nicht durch die Adressat*innen selbst nachgefragt, sondern aufgrund bestimmter Anlässe durch Dritte ins Spiel gebracht: Kita und Schule, Klinikmitarbeiter*innen, Polizei, andere soziale Dienste und Einrichtungen, aber auch Nachbar*innen und Lebenspartner*innen. Bei fremdinduzierten Kontaktaufnahmen, erst recht bei Kontaktaufnahmen ›von Amts wegen‹ (z. B. Jugendgerichtshilfe, gesetzliche Betreuung, Bewährungshilfe, bei Drogenabhängigkeit) ist die Bereitschaft, sich auf die Zusammenarbeit mit einer Sozialfachkraft einzulassen, oftmals nicht oder nur bedingt gegeben. Sozialfachkräfte müssen deshalb damit rechnen, dass ihre Angebote auf eine schwach ausgeprägte Inanspruchnahmebereitschaft ihrer Adressat*innen stoßen, die auch durch Geduld und ausgeprägte kommunikative Kompetenzen nicht immer überwunden werden kann. Manche Adressat*innen gelten als ›hard-to-reach‹.