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Soziale Kontrolle

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Das zweite Mandat wird gewöhnlich mit dem Begriff »Kontrolle« bezeichnet. Der Begriff Kontrolle schließt zwar auch Handlungen ein, die wir im Alltagsleben als Kontrolle bezeichnen (überprüfen, nachprüfen, überwachen), als soziologisches Konzept geht der Begriff soziale Kontrolle aber weit über dieses enge Verständnis hinaus. Er bezeichnet eine Funktion, einen Zweck, dem eine Handlung dient, und nicht die Handlung selbst. Zweck sozialer Kontrolle ist es, mögliche Schäden von Betroffenen abzuwehren, während Hilfe allgemein bedeutet, das Wohl der Betroffenen zu steigern (Schmid Noerr 2021, S. 149).

Soziale Arbeit

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