Читать книгу Soziale Arbeit - Группа авторов - Страница 64
Soziale Kontrolle
ОглавлениеDer Begriff wird in fachlichen Diskursen nicht einheitlich verwendet (Peters 2012; Groenemeyer 2017). Beschränkt man ihn auf Handlungen, dann umfasst er alle Handlungsformen, die intentional, also absichtlich, den Zweck verfolgen, das erstmalige oder weitere Auftreten gesellschaftlich unerwünschter (abweichender) Verhaltensweisen bei Mitgliedern der Gesellschaft zu verhindern (Peters 2012, S. 1262). Soziale Kontrolle zielt auf ein bestimmtes, erwartbares (Mindest-)Maß an Konformität des*der Einzelnen mit gesellschaftlichen Erwartungen. Soziale Kontrolle findet zum einen in informellen sozialen Beziehungen statt (z. B. der Familie, unter wissenschaftlich tätigen Kolleg*innen, unter Studierenden und Nachbar*innen), zum anderen bestehen in modernen Gesellschaften spezialisierte Institutionen, deren Aufgabe in der Herstellung von Normkonformität besteht und darauf zielen, abweichendes Verhalten zu reduzieren (»Instanzen sozialer Kontrolle«: Groenemeyer 2017, S. 796). Zu den Instanzen sozialer Kontrolle gehören z. B. Polizei und Justiz, Strafvollzug, Psychiatrien, aber auch die Soziale Arbeit, soweit sie mit »abweichendem Verhalten« befasst ist. Der Begriff Instanz sozialer Kontrolle schließt eine Legitimation zur Ausübung von Kontrollhandlungen ein, die in einem Rechtsstaat nur der Gesetzgeber erteilen kann. Da soziale Kontrolle sich speziell auf gegenwärtiges oder erwartetes nicht-konformes Verhalten bezieht und in der Wahl geeigneter Mittel grundsätzlich offen ist (also auch Einsperrung zulässt), ist sie von Erziehung und Sozialisation abzugrenzen (Peters 2012, S. 1261). Erziehung schließt aber auch Kontrollhandlungen ein, z. B. wenn Eltern herausfinden wollen, auf welchen Internetseiten sich ihr Kind aufhält.
Soziale Kontrolle setzt voraus, dass Verhaltensweisen bei Adressat*innen vorliegen oder zu befürchten sind, die als unerwünscht bzw. sozial unvertretbar erscheinen, d. h. die eine – womöglich sogar strafrechtlich fixierte – ›rote Linie‹ überschritten haben oder zu überschreiten drohen.