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1.3.6 Trägervorgaben

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Soziale Arbeit findet weitgehend in Organisationen statt, in Gestalt von Diensten und Einrichtungen der Träger der Sozialen Arbeit (zum Begriff der Organisation: Mund 2019). Träger und Einrichtungsleitungen müssen darauf achten, dass das, was in ihren Diensten und Einrichtungen geschieht, mit ihren Zielen und Mitteln im Einklang steht. Ein Lenkungsinstrument für die Ausrichtung der einzelnen Organisationsmitglieder (Sozialfachkräfte) auf die Organisationsziele sind Leitbilder (»Wer sind wir und wofür stehen wir?«) und (pädagogische) Konzepte. Darüber hinaus können formelle Anweisungen erlassen werden oder informelle Erwartungen bestehen, um bestimmte Verhaltensweisen zu gewährleisten und andere auszuschließen. In katholischen Diensten und Einrichtungen kann es z. B. unerwünscht sein, schwangere junge Frauen ergebnisoffen zu beraten. Die Erwartung an die Sozialfachkräfte kann darin bestehen, sexuelle Betätigungen im Heim möglichst einzuschränken, indem Übernacht-Besuche ausgeschlossen werden. Es kann vorgegeben sein, kirchliche Feste angemessen zu feiern. Es kann »Linie des Hauses« sein, keine Ansprüche zu wecken oder Außenkontakte »aus Sicherheitsgründen« zu begrenzen oder Verlegungen aus Kostengründen (Einnahmeausfall) zu vermeiden.

Wie andere Organisationen auch unterliegen Organisationen der Sozialen Arbeit hierarchischer Steuerung. Allerdings gibt es für eine »Steuerung durch Anweisung« klare Grenzen: Weil Soziale Arbeit durch ihre Fall- und Situationsbezogenheit nur begrenzt standardisierbar und steuerbar ist, müssen die Träger sozialer Dienste und Einrichtungen ihren Fachkräften zwangsläufig Freiräume bei der Ausgestaltung ihrer Aufgaben belassen.

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