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Hard-to-Reach-Adressat*innen

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Merkmale schwer zugänglicher Adressat*innen können nach Niebauer (2017) sein:

• geringe Veränderungsmotivation,

• kein Problembewusstsein bzw. keine Krankheitseinsicht,

• kognitive Defizite aufgrund schwerwiegenden Alkohol- oder Drogenkonsums,

• Angst vor Stigmatisierungen bei Annahme von Hilfeangeboten,

• fehlendes Vertrauen in Hilfeangebote,

• herausfordernde Beziehungsgestaltung,

• mangelnde Verlässlichkeit hinsichtlich gemeinsamer Absprachen (z. B. Terminvereinbarungen),

• hohe Abbruchsraten von Therapie- und Hilfemaßnahmen (Drop-outs).

Die Tatsache, dass eine Person aus Helfer*innensicht ein Problem hat, ist kein hinreichendes Indiz dafür, dass sie es (mit einer Sozialfachkraft) bearbeiten will. Die Gründe für das Desinteresse können vielfältig und individuell sehr verschieden sein, z. B.

• die Person hält das angesprochene Problem für nicht existent oder nicht gravierend;

• die Person macht geltend, sie sei selbst in der Lage, das Problem zu lösen;

• die Problemlösung ist für die Person mit tatsächlichen oder von ihr unterstellten Anstrengungen und Herausforderungen verbunden, sie kann jedenfalls nicht wie der Service in einer Autowerkstatt unbeteiligt entgegengenommen werden;

• das Angebot tangiert den eigenen Stolz;

• das Angebot verunsichert und mobilisiert Ängste (z. B. bei Beendigung der Obdachlosigkeit als Mieter*in zu versagen) etc.

Vorbehalte und Desinteresse der Adressat*innen können mehr oder auch weniger ausgeprägt sein, anhaltend oder vorübergehend sein. Ein anfängliches Desinteresse bedeutet freilich nicht, dass am Ende keine Zusammenarbeit zustande kommt oder diese von den Adressat*innen nur vorgetäuscht wird (Conen 2015). Enttäuscht wird aber, wer annimmt, er werde angesichts der oft desolaten Lebensverhältnisse der Adressat*innen mit offenen Armen empfangen.

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