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Unterstützung

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Der Begriff Unterstützung wird in diesem Beitrag als pauschale Bezeichnung für das Dienstleistungshandeln von Sozialfachkräften verwendet. Als Pauschalbegriff schließt der Begriff Unterstützung ebenso an den Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe an ( Kap. 1.4.1) wie an das Theorem von der Sozialen Arbeit als einer Ko-Produktion ( Kap. 1.1.2: Soziale Arbeit als Ko-Produktion).

Macht besitzt die Sozialfachkraft,

a. weil sie in der Lage ist, ihre Sicht auf den Fall amtsintern und gegenüber anderen Professionellen mit guten Aussichten auf Erfolg auch gegen den Widerstand von Adressat*innen durchzusetzen. Feststellungen der Fachkraft haben gewöhnlich eine größere Geltungskraft als die Selbstdarstellungen der Adressaten*innen; in Akten dokumentiert, entwickeln solche Diagnosen auch dann, wenn sie auf Spekulation oder problematischen Alltagstheorien beruhen, eine eigene empirische Gültigkeit, auf die jederzeit unhinterfragt zurückgegriffen werden kann. Adressat*innen können dieser Macht realiter kaum etwas entgegensetzen. Beschwerden können jederzeit mit dem Argument abgewiesen werden, das Problem des*der Adressat*in sei gerade das Nichterkennen des Problems oder dessen eigensinnige Einordnung.

b. weil sie Ressourcen (Informationen, Zeit, spezielle Leistungen) zuteilen oder vorenthalten kann. Machtmissbräuchlich und rechtswidrig wird das Verhalten, wenn Ressourcenentscheidungen von der Konformitätsbereitschaft der Adressat*innen abhängig gemacht werden. Die öffentliche Verwaltung hat Rechtsansprüche zu erfüllen und ungeachtet der Person zu entscheiden. Der Umgang mit Macht in einer nach außen weitgehend abgeschirmten Handlungssituation war lange Zeit eines der am meisten vernachlässigten Themen in der Sozialen Arbeit. Die Debatte über sexualisierte Gewalt in Einrichtungen des Sozialwesens zeigt, dass sich zumindest bestimmte Formen des Machtmissbrauchs historisch nicht erledigt haben.

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