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Staatsanwalt

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von Kathrin Huber

FAKTEN Formale Voraussetzungen: Zweites Juristisches Staatsexamen (mind. acht Punkte), deutsche Staatsbürgerschaft, Nachweis der Verfassungstreue, Einhaltung der Altersgrenzen nach den Beamtengesetzen der Länder, charakterliche (keine Vorstrafen!) und gesundheitliche Eignung Persönliche Qualifikation: Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Organisationsvermögen, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit Einstiegsgehalt: R1-Besoldung Aufstiegsmöglichkeiten: Staatsanwalt als Gruppenleiter, Oberstaatsanwalt, Behördenleiter Besonderheiten: Verbeamtung, je nach Bundesland im Wechsel mit Richteramt, gute Teilzeitmöglichkeiten Weitere Informationen: Websites der Justizministerien der Länder

Über den Verlust seines Arbeitsplatzes muss sich der Staatsanwalt auch in Zeiten von Finanzkrisen keine Sorgen machen. Die Staatsanwaltschaft bietet aber noch viel mehr als einen sicheren Arbeitsplatz.

Aufgaben eines Staatsanwalts Die Staatsanwaltschaft ist zunächst "Herrin" des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Sie entscheidet, ob ein Beschuldigter vor Gericht angeklagt oder ein Verfahren eingestellt wird. Die tatsächlichen Ermittlungen werden dabei überwiegend von der Polizei, aber auch dem Zoll oder der Steuerfahndung durchgeführt. Der Staatsanwalt kann allerdings jederzeit selbst ermittelnd tätig werden, also beispielsweise Beschuldigte und Zeugen vernehmen. Auch wichtige Durchsuchungen, vor allem in Wirtschaftsstrafsachen, leitet häufig ein Staatsanwalt. Nach Kapitalverbrechen ist regelmäßig ein Staatsanwalt am Tatort zugegen. Anders als häufig angenommen, ist der Staatsanwalt ein neutrales Organ der Rechtspflege. Er ermittelt sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten.

Wird ein Beschuldigter angeklagt, übernimmt die Staatsanwaltschaft in der gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklagevertretung. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, stellt nötige Beweisanträge und hält am Ende der Verhandlung ein Plädoyer. Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der verhängten Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang den bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspflegern übertragen.

Abwechslungsreiche Tätigkeit Die Arbeit des Staatsanwalts ist sehr vielseitig. Je nach Referat ist er mit verschiedensten Straftaten - aber auch Straftätern - befasst. Auch die gerichtlichen Hauptverhandlungen verlaufen ganz unterschiedlich, je nachdem, ob ein obdachloser Ladendieb oder ein Vorstandsmitglied eines großen Wirtschaftsunternehmens auf der Anklagebank sitzt. Der Staatsanwalt muss sich also immer neu auf sein Gegenüber einstellen. Das Reizvolle daran ist, dass der Staatsanwalt vertiefte Einblicke in Milieus bekommt, die einem im Alltagsleben oft verschlossen bleiben. Großstadtbehörden arbeiten meist sehr spezialisiert. Es gibt dort Spezialabteilungen für Kapitalverbrechen, Wirtschaftsstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Drogendelikte etc. Man muss also nicht zwingend Leichen sehen können, wenn man Staatsanwalt werden möchte.

Zusammenarbeit mit Kollegen Die Staatsanwaltschaften sind bei den Landgerichten angesiedelt. Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte. Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen, die politisch sensibel oder für die Öffentlichkeit besonders interessant sind, über das Verfahren berichten. Das Weisungsrecht findet seine Grenze im Legalitätsprinzip, d. h. in der Bindung an das geltende Recht und in dem Verbot der Verfolgung Unschuldiger und der Strafvereitelung bei Schuldigen.

Vor allem in den Bundesländern, die einen Wechsel zwischen Richteramt und Tätigkeit als Staatsanwalt kennen (dazu unten), sind bei den Staatsanwaltschaften zahlreiche Berufsanfänger tätig. Das Arbeitsklima ist daher zumindest unter den Staatsanwälten im Eingangsamt in der Regel sehr kollegial und locker.

Arbeitszeiten Die Zeiten, in denen die Justiz als ruhiger Arbeitsplatz galt, sind sicher vorbei. Ganz im Gegenteil: Die große Anzahl an Verfahren und die schlechte Personalausstattung führen zu einer hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwälte. Hinzu kommt häufig Zeitdruck. Sitzt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, muss das Verfahren so zügig wie möglich betrieben werden. Offiziell soll für Staatsanwälte die 42-Stunden-Woche gelten. Gerade Berufsanfänger haben aber meist eine deutlich höhere Arbeitszeit.

Wie kaum ein anderer Arbeitgeber im juristischen Bereich bietet der Öffentliche Dienst gute Möglichkeiten für eine Teilzeitarbeit, sei es, dass dies aus familiären Gründen angestrebt wird, oder zum Zwecke einer Promotion.

Anforderungsprofil Die Vielzahl der zu bearbeitenden Verfahren prägt die Arbeit des Staatsanwalts. Wichtig sind fundierte Rechtskenntnisse, ein guter Blick für das Wesentliche eines Falles und Entscheidungsfreude. Der Staatsanwalt sollte einen Blick dafür haben, welche Fälle kritisch sind und eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordern. Die im Studium mühsam erlernten Meinungsstreitigkeiten zu einzelnen Problemen sind in der Praxis selten relevant.

Entscheidend ist, welche Tatsachen nachgewiesen werden können. Im Schriftlichen ist eine knappe und überzeugende Argumentation gefragt, für seitenlange theoretische Erörterungen bleibt keine Zeit.

Formale Voraussetzungen Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt, also das Zweite Juristische Staatsexamen, hat. Die Einstellung erfolgt über die Justizministerien der Bundesländer. Die Auswahlverfahren können sich deutlich unterscheiden. In einigen Ländern finden Assessment-Center statt, in anderen wird überwiegend nach Examensnote eingestellt. Die Websites der Ministerien informieren über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten. Überdurchschnittliche Examensergebnisse (in der Regel mindestens acht Punkte im Zweiten Staatsexamen) werden aber überall erwartet.

Karrierewege für Staatsanwälte In vielen Bundesländern bedeutet die Entscheidung für den Beruf des Staatsanwalts zugleich die Entscheidung, als Richter tätig zu werden. Assessoren beginnen ihre Berufstätigkeit - je nach Stellensituation - entweder bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht und wechseln später. In einigen Bundesländern fällt die endgültige Entscheidung für einen der beiden Berufe dann schon nach wenigen Jahren. Es gibt aber auch Bundesländer, die einen mehrmaligen Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wünschen und fördern. Wer also sicher weiß, dass er Staatsanwalt sein und bleiben möchte, sollte sich frühzeitig für das richtige Bundesland entscheiden.

Hat man es einmal geschafft, in den Justizdienst eines Landes eingestellt zu werden, wird ein Umzug über die Bundeslandgrenze hinaus schwierig. Während eine Versetzung innerhalb des Landes meist unproblematisch ist, gestalten sich Wechsel in andere Bundesländer oft kompliziert. In der Regel muss ein Tauschpartner in der gleichen Besoldungsgruppe gefunden werden.

Möglich und durchaus karriereförderlich sind dagegen Abordnungen für zwei bis drei Jahre, etwa zum Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof oder zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe, zum Bundesjustizministerium nach Berlin oder zu europäischen Behörden in Brüssel. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten bei Landesbehörden oder internationalen Organisationen.

Es ist nicht zwingend nötig, sich gleich nach dem Zweiten Staatsexamen für den Beruf des Staatsanwalts zu entscheiden. Allerdings lassen einige Bundesländer Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt nur eingeschränkt zu (in Bayern ist eine Bewerbung beispielsweise nur bis zu drei Jahre nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung möglich). Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig informieren. Zu beachten sind auch die Altersgrenzen in den Beamtengesetzen der Länder.

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