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Jurist im Bundesministerium der Justiz

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von Tobias Oelsner

FAKTEN Formale Voraussetzungen: Zweites Juristisches Staatsexamen (für den höheren Dienst) Einstiegsgehalt: in der Regel Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 zzgl. Ministerialzulage Besonderheiten: Assessment-Center bei der Einstellung sind weit verbreitet; Einstellung als Beamter auf Probe; Probezeit von bis zu drei Jahren (mindestens ein Jahr); nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit Ernennung als Beamter auf Lebenszeit möglich; Möglichkeit der zeitlich begrenzten Abordnung für Bedienstete der Länder Weitere Informationen: www.bmj.de

Tätigkeitsbereiche des Bundesministeriums der Justiz Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie ein Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Die dort tätigen Juristen erarbeiten Gesetz- und Verordnungsentwürfe in Rechtsgebieten, in denen das BMJ die sogenannte Federführung hat. Das sind insbesondere die "klassischen" Bereiche des Rechts wie das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend), das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Als Verfassungsressort ist das BMJ ferner bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Bei der sogenannten Mitprüfung prüfen die Juristen des BMJ die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht, bevor die Entwürfe von der Regierung beschlossen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die Verwendung einer einheitlichen, möglichst verständlichen Rechtssprache. In zunehmendem Maße wirkt das Ministerium auch an der Rechtsetzung auf EU-Ebene in seinem Bereich mit.

Einsatzmöglichkeiten für Juristen Der Anteil juristisch ausgebildeter Mitarbeiter im BMJ ist hoch. Von den 672 Beschäftigten sind 268 Volljuristen. Das BMJ gliedert sich wie grundsätzlich jedes Bundesministerium in Fachabteilungen und eine Verwaltungsabteilung. Die Abteilungsleitung nimmt in der Regel ein politischer Beamter im Range eines Ministerialdirektors wahr, der - wie die beamtete Staatssekretärin - jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Die Abteilungsleitung ist nach dem Minister und dem/den Staatssekretär/en für die Aufgaben ihrer Abteilung die oberste fachliche Entscheidungsinstanz. Sie überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Hausleitung und Abteilung. Die Abteilungen sind in Unterabteilungen gegliedert, die die Führungs- und Planungsfunktion für die ihnen zugeordneten Referate übernehmen. Die Referate sind die organisatorische Grundeinheit des Ministeriums, in denen die Sacharbeit stattfindet. Der Referatsleitung sind zur Unterstützung in der Regel Beschäftigte des höheren Dienstes, von denen die überwiegende Anzahl eine juristische Ausbildung hat, als Referenten zugeordnet. Je nach Bedarf sind außerdem Sachbearbeiter - überwiegend Rechtspfleger und Diplom-Verwaltungswirte, befristet auch Juristen mit Erstem Juristischem Staatsexamen - und Bürosachbearbeiter in den Referaten tätig.

Neben den Fachreferaten finden Juristen auch Einsatzmöglichkeiten bei den Verwaltungsaufgaben des Ministeriums. Hierzu zählen die Dienstaufsicht über den Bundesgerichtshof, über das Bundesverwaltungsgericht und über den Bundesfinanzhof sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundesamt für Justiz. Bei Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Justiz nach dem Bundeszentralregistergesetz ist das BMJ Rechtsmittelinstanz. Ferner schafft die Verwaltungsabteilung des BMJ die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und der zum Zuständigkeitsbereich des BMJ gehörenden Bundesgerichte und -behörden.

Der Reiz der Tätigkeit Ein Reiz der Tätigkeit als Jurist im Bundesministerium liegt in der politischen Aktualität der Arbeit. Insbesondere im Bereich der Federführung können die Juristen im BMJ gestalterisch an Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen mitwirken. Dabei erweist sich Demokratie bisweilen als harte Arbeit: Entwürfe müssen mit anderen Ressorts abgestimmt werden, Verbandsinteressen und politische Machbarkeit berücksichtigt werden. Bevor ein Entwurf tatsächlich als Regierungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, hat er oft verschiedene Änderungen durchlaufen. Auch im Laufe des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens können sich wesentliche Änderungen ergeben. Dieser Prozess birgt die Gefahr, dass Entwürfe in Teilen oder als Ganzes nicht oder erst in der nächsten Legislaturperiode weitergebracht werden. Kurz: Nicht jeder Entwurf erblickt als Gesetz oder Verordnung das Licht der Welt.

Die Vielfalt der Aufgabenbereiche des BMJ bietet in fast jedem juristischen Gebiet Betätigungsfelder. Die Mitarbeiter des höheren Dienstes haben in der Regel die Möglichkeit, in dem von ihnen präferierten Bereich tätig zu sein. Das eröffnet die Chance, auch jenseits der klassischen Rechtsgebiete arbeiten zu können. Außerdem ist im Laufe der Zeit ein Wechsel zwischen den Referaten und Abteilungen möglich. Je nach Rechtsgebiet wird auch der Einfluss internationaler und europäischer Rechtsetzung immer spürbarer. Die Wahrnehmung deutscher Interessen in Brüssel und die Repräsentation des BMJ auf internationaler Ebene gewinnt entscheidend an Bedeutung. Hier finden Juristen mit sehr guten Englisch- und/oder Französisch-Kenntnissen spannende Einsatzmöglichkeiten.

Neben der Arbeit "am Gesetz" schreiben die Juristen des BMJ Reden, Zeitschriftenbeiträge, Grußworte und Antworten auf Bürger- und Parlamentsanfragen. Schließlich sind die juristischen Mitarbeiter auch mit der Prozessführung bei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht befasst.

Personalstruktur im Bundesministerium der Justiz Die Arbeit im BMJ ist wie in jedem anderen Ministerium von einer hierarchischen Struktur geprägt. Der Entscheidungsspielraum des Mitarbeiters ist durch seine Stellung in der Hierarchie definiert, da wesentliche Entscheidungen und Stellungnahmen vorab den Vorgesetzten - bis hin zur Ministerin - vorzulegen sind.

Das BMJ bemüht sich besonders um einen hohen Anteil von Praktikern in seinen Reihen. Unter den 268 Volljuristen befinden sich 102 Richter und Staatsanwälte der Landesjustizverwaltungen sowie Beamte anderer Behörden, die für eine bestimmte Zeit - meist zwei bis drei Jahre - an das BMJ abgeordnet sind. Sie nehmen während dieser Zeit nicht ihre ursprünglichen (d. h. richterlichen, staatsanwaltschaftlichen o. a.) Aufgaben wahr, sondern sind in den Referaten mit Referentenaufgaben betraut, um ihre Erfahrung aus der Praxis in die Arbeit einfließen lassen zu können.

Von den 268 beschäftigten Volljuristen im BMJ sind 114 Frauen und 154 Männer. Gleit- und Teilzeitmöglichkeiten erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Interessen der Mitarbeiter werden durch einen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen vertreten.

Seit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin im Jahre 1999 sind die meisten Bediensteten am Hauptsitz des Ministeriums in Berlin tätig. In Bonn befindet sich eine Dienststelle des BMJ mit 23 Beschäftigten.

Perspektiven für Juristen 2012

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