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Notar
Оглавлениеvon Dr. Damian Wolfgang Najdecki
FAKTEN Formale Voraussetzungen: als Notar im Hauptberuf dreijähriger Vorbereitungsdienst als Notarassessor; als Notar im Nebenberuf (Anwaltsnotar) neben einer allgemeinen und örtlichen Wartezeit das Bestehen einer notariellen Fachprüfung Persönliche Qualifikation: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Freude am Umgang mit Menschen, Organisationsgeschick und besonders gute Noten im Zweiten Staatsexamen; bei Anwaltsnotaren zusätzlich sehr gute Ergebnisse in der notariellen Fachprüfung Einstiegsgehalt: Das Notarassessorengehalt entspricht einer Richterbesoldung der Stufe R 1. Dem Notar fließen die nach der KostO vorgeschriebenen Gebühren zu. Aufstiegsmöglichkeiten: keine Aufstiegsmöglichkeiten im klassischen Sinne; sofortige Ausstattung mit voller Amtsgewalt Besonderheiten: gute Vereinbarkeit mit Familie und wissenschaftlicher Lehr- sowie Publikationstätigkeit Weitere Informationen: www.bnotk.de sowie Homepages der Landesnotarkammern
Aufgaben des Notars Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes in der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege tätig. In seiner Funktion als kompetenter, unparteiischer und unabhängiger Betreuer aller Beteiligten erforscht er den Sachverhalt sowie die Interessen und Wünsche der Vertragsparteien. Anders als der Richter, der tätig wird, wenn Streit entstanden ist, wirkt der Notar im Vorfeld und streitvermeidend. Seine Urkunden haben zudem eine hohe Beweiskraft und sind häufig Vollstreckungstitel.
Zu den Hauptaufgaben eines Notars zählen die Vertragsgestaltung und Beurkundung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Familien-, Erb- und natürlich des Sachenrechts. Neben der Mitwirkung bei Immobilientransaktionen, dem Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen ist der Notar Ansprechpartner bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten. Der Notar ist ein Hoheitsträger und somit beispielsweise in Bayern zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften berechtigt. Des Weiteren ist der Notar für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig.
Notare leisten aufgrund ihrer neutralen und sachkundigen Beratung bei dem Erwerb von Grundstücken, bei der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften aller Art sowie bei der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren des Gemeinwesens. So können sich die für das Grundbuch- und Handelsregister zuständigen Stellen bei den Amtsgerichten auf die Richtigkeit der notariellen Urkunden verlassen. Gerade deren elektronische Übermittlung an das Handelregister, verbunden mit der vorherigen Verarbeitung der für das Register relevanten Daten, beschleunigt die Eintragung deutlich. Unterstützt werden alle deutschen Notare durch das Deutsche Notarinstitut in Würzburg. Ist der Notar sich bei einer Fragestellung unsicher, erstellt das Deutsche Notarinstitut ein Gutachten zu dem speziellen Problem.
Hauptberuflicher Notar und Anwaltsnotar In Deutschland sind neben hauptberuflichen Notaren auch Anwaltsnotare zu finden, die neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt zugleich das Notaramt ausüben. Zum Teil aufgrund historischer Entwicklungen sind hauptberufliche Notare in ca. zwei Dritteln der Bundesländer tätig, etwa in Bayern, Hamburg, Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe Grafik auf Seite 32).
Um zum hauptberuflichen Notar ernannt zu werden, muss man einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor ableisten, der auf das Amt des Notars umfassend vorbereitet. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den Internetauftritten der Landesjustizministerien zu finden. Voraussetzung für die Übernahme in den Anwärterdienst ist ein herausragendes Examensergebnis. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie werden erfahrenen Notaren zugeteilt, bei denen sie sich die komplexen und für den Notarberuf nötigen Fachkenntnisse aneignen können. Außerdem erhalten Notarassessoren die Gelegenheit, an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bereits nach einer kurzen Einarbeitungszeit können durch die Übernahme von Notarvertretungen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden.
Um sich für das Amt eines Anwaltsnotars zu bewerben, muss ein Rechtsanwalt mindestens fünf Jahre zugelassen und seit drei Jahren an dem Ort, wo er als Anwaltsnotar amtieren möchte, hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig sein. Neben einer Wartezeit ist das Bestehen einer bundeseinheitlichen notariellen Fachprüfung Voraussetzung für die Ernennung zum Anwaltsnotar. Die Prüfung besteht aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Für die Bestenauslese sind die Note in der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent und die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 Prozent ausschlaggebend.
Zusatzqualifikationen Zwar sind Fremdsprachen keine notwendige Voraussetzung für den Notarberuf. Sprachkenntnisse sind jedoch von erheblichem Vorteil, da der Notar vielfach mit der Beurkundung in englischer oder einer anderen Sprache konfrontiert ist. Aufgrund des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs sollte grundsätzlich keine Abneigung gegen den technischen Fortschritt und gegen den Umgang mit Computern bestehen.
Reiz der Tätigkeit als Notar Entgegen der teilweise anzutreffenden Ansicht ist der Notarberuf spannend und abwechslungsreich. Die Tätigkeit des Notars zeichnet sich durch den Kontakt mit zahlreichen unterschiedlichen Menschen aus. Dabei befasst sich der Notar täglich nicht nur mit verschiedenen juristischen Fragestellungen und Problemen, sondern hat zugleich die Möglichkeit, durch interessante Vertragsgestaltungen, insbesondere im Familien- und Erbrecht, Mandanten zu helfen. Als unparteiischer Träger hoheitlicher Gewalt hat der Notar ferner Gelegenheit, unerfahrene oder juristisch schlecht beratene Vertragsbeteiligte vor nachteiligen oder gar sittenwidrigen Vereinbarungen zu schützen.
Das Vorlesen der Urkunde ist ein wichtiger Bestandteil der notariellen Tätigkeit. Während der Beurkundung ergeben sich immer zahlreiche Fragestellungen und interessante Diskussionen, was die Qualität der geschlossenen Vereinbarungen sichert und Gelegenheit zu der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung und Beratung gibt. Wem die Vorstellung unangenehm ist, vorzulesen und dabei komplexe juristische Zusammenhänge im Auge zu behalten und zu lösen, der sollte sich besser nicht für den Notarberuf entscheiden. Auch den täglichen Kontakt mit Menschen sollten künftige Notare nicht scheuen, da dieser ein Charakteristikum der notariellen Tätigkeit darstellt.
Der größte Reiz des Notarberufs liegt in der Unabhängigkeit. Bei der Gestaltung seiner Urkunden unterliegt der Notar keinen Weisungen von Aufsichtsbehörden, sondern allein der Bindung an Recht und Gesetz. Der Notar übt zwar ein öffentliches Amt aus, jedoch außerhalb der Organisation des Staates. Die notarielle Tätigkeit wird auch attraktiv durch die unternehmerisch-organisatorische Herausforderung, die eigene Geschäftsstelle zu unterhalten, einschließlich der Verantwortlichkeit für das eigene Personal. Wer die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte sich auf jeden Fall eingehend mit dem Gedanken auseinandersetzen, die Notarlaufbahn einzuschlagen.
Formen des Notariats in Deutschland, Quelle: www.bnotk.de/Notar/Notariatsverfassungen/index.php