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Hochschulprofessur

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von Dr. Christoph Burchard

FAKTEN Formale Voraussetzungen: geregelt in den jeweiligen Promotions- und Habilitationsordnungen der Juristischen Fakultäten Persönliche Qualifikation: Interesse an Forschung und Lehre, Teamführungsfähigkeiten Einstiegsgehalt: W 1 (Juniorprofessur): 3.754 Euro; W 2 (Universitätsprofessur): 4.281 Euro; W 3 (Universitätsprofessur): 5.187 Euro Aufstiegsmöglichkeiten: In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt variable Leistungsbezüge gewährt werden (§ 33 BBesG). Besonderheiten: eigene Profilbildung sowie Forschungs- und Lehr-Schwerpunktsetzung möglich

Das dem Universitätsprofessor bzw. dem Hochschulprofessor gesetzlich "zugestandene Grundgehalt [stellt] keine dem Amt des Professors angemessene Alimentierung dar". So entschied das Verwaltungsgericht Gießen am 8.12.2008 (Az. 5 E 248/07), und brachte damit die Tatsache auf den Punkt, dass es sich trotz des weiterhin relativ hohen gesellschaftlichen Stellenwerts einer Professur rein finanziell nicht mehr vollends lohnt, eine solche anzustreben - gerade im Vergleich zu anderen Berufen für Hochqualifizierte. Aber die Professur ist eben nicht nur Beruf, sondern zu einem Großteil auch Berufung zu rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre.

Der Reiz des Berufsbilds Insofern machen die Möglichkeiten, sich selbstbestimmt ein eigenes Profil zu geben und eigene Forschungs- und Lehrschwerpunkte zu setzen, den großen Charme des Amtes aus. Sei es, dass man sich zum Denken zurückziehen oder aber umgekehrt die internationale Vernetzung mit weltweiten Vortrags- und Konferenzreisen suchen und dabei die spannendsten Personen aus den verschiedensten Kulturkreisen treffen darf. Sei es, dass man die aus dem Lehr- und Lernalltag bekannten Rechtsmaterien vertiefen oder zu anderen, häufig verheißungsvollen (Stichwort: Europäisierung des Rechts) Ufern aufbrechen kann. Oder sei es schließlich, dass es einem freisteht, seine Überlegungen rechtsdogmatisch, rechtshistorisch, rechtsphilosophisch, rechtstheoretisch, rechtsvergleichend oder interdisziplinär ("Law and ...") anzustellen und zu vermitteln. Für all dies bietet die deutsche Hochschullandschaft immer noch - gerade im Vergleich zu anderen europäischen Staaten- ausreichende Rahmenbedingungen. Das gilt insbesondere für das in vielen Ländern unbekannte Lehrstuhlkonzept, das dem Professor ein eigenes Mitarbeiterteam (Sekretariat, Assistenten, studentische Hilfskräfte) und eigene Sachmittel (insbesondere für Reisen und Bücher) zur Verfügung stellt, damit aber auch Fähigkeiten zur Mitarbeiterführung und zur Sachmittelverwaltung einfordert.

Schattenseiten der Tätigkeit Die Sorgen um die Entwicklung von Forschung und Lehre in Deutschland sind gleichwohl berechtigt - und nicht nur Jammern auf hohem Niveau. Gestaltungsspielräume werden durch universitäre Sach- (z. B. Prüfungs-) und die allgegenwärtigen staatlichen Sparzwänge immer mehr eingeschränkt. Das Humboldt'sche Ideal wird immer mehr zum Mythos an deutschen Universitäten. Diese befinden sich in einem zunehmend stärkeren (wissenschaftlichen wie finanziellen) Wettbewerb mit ausländischen Forschungsinstitutionen sowie mit der immer wissenschaftlich fundierter arbeitenden Praxis. Der insofern drohende Braindrain wird noch dazu durch die - nach dem Ruf auf eine W 3-Professur häufig auf wissenschaftsinternen Renommeegewinn - begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten verstärkt.

Der Weg zur Professur Die Entscheidung, eine Wissenschaftslaufbahn einzuschlagen, will wohlüberlegt sein, auch weil der Weg zur Professur durchaus steinig ist. Qualifikationsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Ergebnisse im Ersten und auch Zweiten Staatsexamen (das abzulegen allgemein geraten wird), eine sehr gute Doktorarbeit und eine die Wissenschaft voranbringende Habilitationsschrift sowie ein Kranz an Publikationen, der von einer gewissen (Interessen-)Breite samt dem notwendigen wissenschaftlichen Tiefgang zeugen muss. Der wissenschaftliche Nachwuchs steht untereinander in einem häufig unterschätzten (Verdrängungs-)Wettbewerb und muss überdies die Besonderheiten und Befindlichkeiten des Wissenschafts-Establishments berücksichtigen. Dazu gehört die lange Jahre dauernde Zeit der Unsicherheit, ob man eine Professur ergattern wird. Zudem wird in der Tagespresse zunehmend die Ausbeutung des wissenschaftlichen Nachwuchses bemängelt, was jedoch in dieser Generalisierung sicherlich nicht stimmt. Ausgangspunkt ist vielmehr ein Lehrer-Schüler-Ideal: Der Professur wird durch beidseitiges Lernen und Inspirieren sowie durch Protektion und Förderung der Weg geebnet. Dem ist jedoch implizit, dass der "Chef" (Hochschuljargon für den Lehrstuhlinhaber, den Promotions- oder Habilitationsbetreuer) wie kaum in einem anderen Berufsfeld Handlungsspielräume wie -grenzen festlegt und ihm gegenüber nicht zu bestreitende Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.

Wie jeder Beruf hat auch der des Hochschulprofessors Vor- wie Nachteile, die es sorgfältig gegeneinander abzuwägen gilt. Trotz aller wissenschaftspolitischen Fehlentwicklungen eröffnet die Professur ein spannendes Betätigungsfeld als Wissenschaftler und Hochschullehrer, das vor allem durch die vielen eigenen Gestaltungsmöglichkeiten und die gute Familienvereinbarkeit eventuelle finanzielle Abstriche kompensiert.

Perspektiven für Juristen 2012

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