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Jurist beim Bundeskartellamt

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von Kay Weidner

FAKTEN Formale Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nach dem Bundesbeamtengesetz müssen gegeben sein (www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html). Persönliche Qualifikation: überdurchschnittliche Examina, Interesse und Engagement für ordnungspolitische Aufgaben, Einsatzfreude und teamorientiertes Arbeiten, selbstständiges Handeln, gute englische Sprachkenntnisse; Kenntnisse im Kartellrecht und Wirtschaftsrecht sind von Vorteil. Einstiegsgehalt: Die Einstellung erfolgt zunächst als Tarifbeschäftigter nach Entgeltgruppe 13 TVöD. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist vorgesehen. Aufstiegsmöglichkeiten: Beförderungsmöglichkeiten im Rahmen der Beamtenlaufbahn in einer Bundesoberbehörde Besonderheiten: interessante, interdisziplinäre Aufgaben, hohes Maß an Selbstständigkeit und entscheidungsorientierter Arbeit, Tätigkeit mit internationalem Bezug Weitere Informationen: www.bundeskartellamt.de

Tätigkeit und Aufgaben Den Volljuristen erwartet im Bundeskartellamt eine Vielzahl von interessanten Aufgaben. Die neuen Mitarbeiter erfahren vom ersten Tage an ein hohes Maß an selbstständigem und entscheidungsorientiertem Arbeiten. Die Tätigkeiten haben in fast allen Arbeitsbereichen einen ausgeprägten internationalen Bezug. Gesprächspartner sind Führungskräfte der Wirtschaft, Rechtsanwälte, Behördenvertreter aus dem In- und Ausland sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik.

Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Am Dienstort Bonn beschäftigt die Behörde ca. 320 Mitarbeiter, davon rund 140 mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Aufgabe des Bundeskartellamtes ist die Sicherung des Wettbewerbs in Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zu den Instrumenten gehören im Einzelnen die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen und seit 1999 die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Entscheidungen treffen in diesen Fällen die insgesamt zwölf Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes (in Vergabesachen die drei Vergabekammern des Bundes). Jeder Fall wird von einem Kollegialgremium, bestehend aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Beschlussabteilung und zwei Beisitzern, entschieden. Eine Grundsatzabteilung unterstützt die Beschlussabteilungen in speziellen kartellrechtlichen und ökonomischen Fragen, vertritt das Bundeskartellamt in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union, begleitet wettbewerbsrelevante Gesetzesreformen auf nationaler und europäischer Ebene und koordiniert die Zusammenarbeit des Amtes mit ausländischen Wettbewerbsbehörden sowie internationalen Organisationen. Die Sonderkommission Kartellbekämpfung unterstützt die Beschlussabteilungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Durchsuchungsaktionen im Rahmen von Kartellverfahren. Darüber hinaus berät die Prozessabteilung das Amt in juristischen Fragen, begleitet gerichtliche Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf und vertritt das Bundeskartellamt vor dem BGH in Karlsruhe.

Bewerbung und Ausbildung Freie Stellen für Referenten werden ausgeschrieben. Im Falle einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung werden die Kandidaten zu einem Vorstellungstermin eingeladen. Die Auswahl erfolgt üblicherweise im Rahmen eines eintägigen Assessment-Centers; dabei galt es in der Vergangenheit beispielsweise zu ordnungspolitischen und anderen Themen Aufsätze zu schreiben sowie verschiedene Gespräche und Diskussionen zu führen.

Erfolgreiche Bewerber beginnen ihre Tätigkeit im Bundeskartellamt in der Regel in einer der zwölf Beschlussabteilungen als Referent. Sie bekommen nach ihrer Anstellung für eine sechsmonatige Probezeit zunächst einen Einführungsberichterstatter zur Seite gestellt. Zumeist wirkt sich hier bereits die interdisziplinäre Arbeitsweise im Bundeskartellamt aus. Das bedeutet für die jungen juristischen Mitarbeiter, dass ihr unmittelbarer Vorgesetzter oft einen wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund hat. Die neuen Mitarbeiter werden schnell mit der selbstständigen Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Aufgabenbereichen des Amtes - Kartellbekämpfung, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle - betraut. Marktermittlungen, Schriftsätze, juristische und ökonomische Bewertungen, Termine mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern und Rechtsanwälten sowie die Entscheidungsfindung erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Einführungsberichterstatter sowie anderen Kollegen. Soweit die Probezeit mit einer Empfehlung zur Weiterbeschäftigung endet, erfolgt bei den Volljuristen nach Abschluss der sechs Monate grundsätzlich auch die Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Weiterer Karriereverlauf Üblicherweise verbleiben die Mitarbeiter dann noch weitere Monate in der Beschlussabteilung. Nach eineinhalb bis zweieinhalb Jahren besteht die Möglichkeit, die Karriere als Referent in der Grundsatzabteilung des Hauses fortzusetzen. Dabei stehen spezialisierte Referate für kartellrechtliche, europäische und internationale Fragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Sonderkommission Kartellbekämpfung und für Juristen auch die Prozessabteilung zur Wahl. Nach weiteren eineinhalb bis zweieinhalb Jahren folgt wieder die Tätigkeit in einer der Beschlussabteilungen oder der Vergabekammern des Bundes. Die Mitarbeiter werden üblicherweise in dieser Zeit Berichterstatter. Damit geht zumeist die Verantwortlichkeit für ein bestimmtes nach Wirtschaftsbereichen ausgerichtetes Dezernat einher sowie die Möglichkeit, nun auch formell eine Entscheidung der Beschlussabteilung im Verbund mit seinem Vorsitzenden und einem weiteren Berichterstatter zu treffen.

Die weitere Karriere gewährt Einblick in die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, da nach gewissen Zeiträumen Wechsel innerhalb des Hauses durchaus erwünscht sind. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Referat der Grundsatzabteilung zu leiten und damit Personalverantwortung zu übernehmen. Inklusive der Vergabekammern und der Grundsatzabteilung gibt es im Bundeskartellamt insgesamt 17 Abteilungsleiter/Vorsitzende.

Perspektiven für Juristen 2012

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