Читать книгу Perspektiven für Juristen 2012 - Группа авторов - Страница 24

Jurist in einer Forschungseinrichtung

Оглавление

von Dr. Marc Engelhart

FAKTEN Formale Voraussetzungen: überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium, Befähigung zur Promotion Persönliche Qualifikation: Sprachkenntnisse (Englisch, ggf. weitere Fremdsprachen), Organisationstalent, Kreativität, wissenschaftliche Neugierde Einstiegsgehalt: 1.554,51 Euro Bruttomonatsgehalt (Teilzeit 50 %, TVÖD in der Fassung ab 1.8.2011, Entgeltgruppe E 13, Stufe 1) Aufstiegsmöglichkeiten: Projektleiter, Forschungsgruppenleiter Besonderheiten: internationale Tätigkeit, Gelegenheit zur Promotion (ggf. auch zur Habilitation) Weitere Informationen: www.mpg.de sowie die Seiten der einzelnen juristischen Institute

Art der Tätigkeit Die Tätigkeit als Jurist in einer Forschungseinrichtung ist in Deutschland insbesondere in den juristischen Instituten der Max-Planck-Gesellschaft möglich. Die Max-Planck-Institute als außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bieten die Gelegenheit, intensiv an größeren Forschungsprojekten mitzuwirken. Die Institute sind international ausgerichtet, sodass zahlreiche Projekte mit Partnern im Ausland oder mit internationalen Organisationen durchgeführt werden. Die Projekte werden grundsätzlich durch die Institutsleitung initiiert und von dieser verantwortet. Die Mitarbeiter wirken vielfach bereits bei der Planung der Projekte mit und sind fast immer in die Durchführung miteinbezogen.

Die Aufgaben variieren je nach Stelle stark: Projektbezogene Stellen beinhalten Durchführung (gegebenenfalls nur von Teilen) eines einzelnen Projekts. Bei diesen Stellen sind projektspezifische Spezialkenntnisse von Vorteil. Daneben bestehen Stellen für bestimmte Fachbereiche (z. B. europäisches Strafrecht). In diesen Bereichen verfolgt und begleitet der Referent die jeweilige Rechtsentwicklung. Dies bedingt einen engen Kontakt zu anderen Forschern und zu Praktikern in der Verwaltung, insbes. in Ministerien, in der Anwaltschaft und in internationalen Organisationen. Bestandteil der Tätigkeit ist zudem die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen aus dem jeweiligen Referatsbereich, zumeist mit dem Ziel einer Publikation. Schließlich bestehen länderspezifische Stellen. Bei diesen betreut der Referent ein oder mehrere Länder. Entsprechende Sprachkenntnisse sind hierfür zwingend erforderlich. Der Referent verfolgt die Rechtsentwicklung im jeweiligen Land und arbeitet diese wissenschaftlich auf. Vielfach steht die Mitarbeit an umfangreichen rechtsvergleichenden Projekten im Mittelpunkt der Tätigkeit.

Vor- und Nachteile Die Mitarbeit an Forschungsprojekten ermöglicht eine intensive wissenschaftliche Betätigung, die von der Projektplanung bis hin zur Publikation abgeschlossener Projekte reicht. Durch den Auslandsbezug eröffnet sie Perspektiven und Denkansätze weit über das nationale Recht hinaus. Dieser Bezug bietet Gelegenheit zu vielfältigen Kontakten mit ausländischen Forschern einschließlich des kurz- oder längerfristigen Aufenthalts im Ausland. Die täglichen Arbeitszeiten sind gerade bei größeren Projekten weitgehend frei gestaltbar. Die verschiedenen Aspekte der Tätigkeit setzen allerdings eine hohe Flexibilität in der Zeitplanung voraus, Abend- und Wochenendtermine sind nicht selten. Insgesamt ist die Arbeitsbelastung hoch.

Einstieg und Zukunftsperspektiven Der Einstieg als wissenschaftlicher Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des juristischen Studiums. Während des Studiums oder des Referendariats ist aber bereits eine Tätigkeit als Hilfskraft möglich, die gegebenenfalls fortgesetzt werden kann. Vielfach werden konkrete Stellen ausgeschrieben, auf die dann eine Bewerbung möglich ist. Initiativbewerbungen sind jedoch nicht unüblich. Zumeist erfolgt die Mitarbeit begleitend zur Durchführung einer Promotion, deren Betreuung der Institutsdirektor oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter übernimmt. Voraussetzung ist daher, dass die Befähigung zur Promotion gegeben ist und der Bewerber als Doktorand von seinem Betreuer akzeptiert wird. Da die Tätigkeit am Institut neben der Promotion erfolgt, werden zumeist nur Teilzeitstellen (halbe Stellen) vergeben, die grundsätzlich auf maximal zwei oder drei Jahre (Dauer der Promotion) befristet sind. In neuerer Zeit bieten Research Schools ein strukturiertes Promotionsprogramm und gegebenenfalls eine finanzielle Förderung an. Die Gelegenheit zur Mitarbeit an Institutsprojekten besteht auch in diesem Rahmen, zumeist jedoch in deutlich geringerem Umfang als bei einer "klassischen" Festanstellung.

Bei entsprechender wissenschaftlicher Bewährung ist nicht nur eine Mitarbeit an einzelnen Forschungsprojekten möglich, sondern auch deren Leitung und Koordination. Eine längerfristige Beschäftigung über die Promotion hinaus als wissenschaftlicher Referent ist grundsätzlich möglich. Sie bietet sich insbesondere zur Durchführung einer Habilitation an, die dann zum Ziel hat, einen Lehrstuhl zu erhalten (und so letztlich zurück an die Universität führt). Möglich ist aber auch eine Forschungstätigkeit, zumeist mit Spezialisierung auf einen Fachbereich oder ein Land. Die Durchführung eigenständiger Forschung wird jedoch durch die konzeptionellen Vorgaben der Institutsleitung begrenzt. Zudem stehen vielfach nur wenige befristete Stellen zur Verfügung. Unbefristete Stellen, die eine langfristige Forschungsperspektive ohne Habilitation ermöglichen, sind die Ausnahme. Zumeist wird die wissenschaftliche Tätigkeit daher begleitend zur Weiterqualifikation durch die Promotion genutzt, um nach deren Abschluss in ein anderes juristisches Berufsfeld einzusteigen.

Perspektiven für Juristen 2012

Подняться наверх