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Diplomatischer Dienst

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von Matthias Miguel Braun

FAKTEN Formale Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Master oder vergleichbarer Abschluss), deutsche Staatsangehörigkeit, Tropentauglichkeit Persönliche Qualifikation: weltweite Versetzungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Interesse an Wirtschaft, internationaler Politik, fremden Kulturen Einstiegsgehalt: Berufsanfänger im höheren Auswärtigen Dienst werden nach A 13 besoldet; im Ausland kommen Auslandszuschläge hinzu. Aufstiegsmöglichkeiten: im Ausland Leiter einer Auslandsvertretung, im Inland Leitungsfunktionen in der Ministerialbürokratie, z. B. Referatsleiter. Auch Spitzenpositionen vom Abteilungsleiter bis zum Staatssekretär werden mit Karrierediplomaten besetzt. Besonderheiten: Das Auswahlverfahren findet einmal im Jahr statt. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de

Diplomat - noch immer ein Beruf mit viel Prestige Die Zeiten, in denen das Auswärtige Amt (und damit die Diplomatie) le domaine reserve der Juristen war, sind vorbei - das Juristenprivileg, das an einen Eintritt in den Auswärtigen Dienst als Bedingung ein Juristisches Staatsexamen knüpfte, fiel bereits Anfang des 20. Jahrhunderts. Heute müssen sich Juristen der direkten Konkurrenz mit anderen, hoch qualifizierten Bewerbern stellen, die nicht Rechtswissenschaft studiert, sondern beispielsweise einen Abschluss in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach erlangt haben. Da es nur den einheitlichen Auswärtigen Dienst gibt und keine besondere Juristenlaufbahn existiert, steht Juristen wie allen Bewerbern das allgemeine Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst offen, das einmal jährlich durchgeführt wird. Die Konkurrenz ist sehr groß - von ca. 2.000 Bewerbern werden jedes Jahr am Ende nur zwischen 35 und 45 in den Attache-Lehrgang aufgenommen, um als neue Crew ein Jahr lang zum diplomatischen Nachwuchs ausgebildet zu werden.

Die hohen Bewerberzahlen zeigen, dass Renommee und Prestige des Diplomatischen Dienstes ungebrochen sind. Jura-Absolventen, nach ihrem beliebtesten zukünftigen Arbeitgeber befragt, befördern das Auswärtige Amt jedes Jahr aufs Neue auf Platz eins der Rangliste, noch vor Großkanzleien oder großen DAX-notierten Industrieunternehmen. Diese Attraktivität ist erfreulich, gleichzeitig machen solche Vorschusslorbeeren auch etwas misstrauisch. Der Verdacht liegt nahe, dass hier viele Befragte eher an das besagte Prestige denken als an den Beruf des Diplomaten an sich.

Weltweite Versetzungsbereitschaft Die Entscheidung, Diplomat werden zu wollen, ist eine Entscheidung für ein Leben, das auch manche Entbehrung und Belastung mit sich bringt und mit dem landläufigen Bild des cocktailglasschwenkenden Lebemanns wenig zu tun hat. Die von vielen potenziellen Bewerbern zu Recht als spannend empfundenen weltweiten Arbeitsmöglichkeiten an den deutschen Auslandsvertretungen gehen einher mit der Verpflichtung zur weltweiten uneingeschränkten Versetzungsbereitschaft, auch in Krisengebiete. Eine zentrale Rechtsvorschrift, die dies wunderbar knapp auf den Punkt bringt, ist § 14 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD). Dort heißt es lapidar: "Der Beamte des Auswärtigen Dienstes hat sich für Verwendungen an allen Dienstorten bereitzuhalten." Diese ständige weltweite Rotation macht zweifellos den Reiz des Auswärtigen Dienstes aus, verhindert sie doch ein Erstarren in Routine. Doch sollte man sich vor einer Bewerbung beim Auswärtigen Amt darüber klar werden, ob dieses Nomadenleben wirklich das ist, was man will. Und ob der Partner bereit ist, das mitzumachen, oft unter Aufgabe der eigenen Karriere: Alle drei bis vier Jahre gilt es einen Neuanfang zu wagen, mal in Berlin in der Zentrale, mal irgendwo in der Fremde. Denn nicht nur die Vertretungen in Paris, New York und Rom sind zu besetzen, sondern auch die in Kabul, Bagdad und Abuja.

Stetiger Bedarf an qualifizierten Juristen für weit mehr als nur juristische Aufgaben Belohnt wird man für das unstete Leben mit einer lebenslangen Anstellung und einem sehr abwechslungsreichen Job. Eine besondere Laufbahn nur für Juristen gibt es im Auswärtigen Amt nicht. Neben der erwähnten Rotation prägt nämlich ein weiteres Personalprinzip die Tätigkeit beim Auswärtigen Amt - das Generalistenprinzip. Denn mit dem Wechsel des Dienstortes geht in aller Regel auch eine neue Aufgabe einher, sodass jeder Jurist im Auswärtigen Amt im Laufe seines Berufslebens auch auf Stellen eingesetzt werden wird, die keinen juristischen Bezug haben. Aus der Fülle der vielfältigen Aufgaben im Auswärtigen Amt ist beispielsweise an einen Posten als Kulturreferent an einer Botschaft oder einen Posten im Protokoll zu denken, an eine Verwendung in der Wirtschaftsabteilung oder an die klassische Tätigkeit als Länderreferent in der Politischen Abteilung, wo die bilateralen politischen Beziehungen zu anderen Staaten im Mittelpunkt stehen.

Trotz all dieser nicht-juristischen Aufgaben sind hoch qualifizierte Juristen für das Auswärtige Amt unverzichtbar. Wie andere Bundesministerien auch hat das Auswärtige Amt einen stetigen Bedarf an Juristen im höheren Verwaltungsdienst. Darüber hinaus ergibt sich aber für das Auswärtige Amt aus seinen speziellen Aufgaben ein besonderer Bedarf an juristischem Fachwissen. Dazu zählen in erster Linie die Pflege der auswärtigen Beziehungen zu internationalen Organisationen und anderen Staaten sowie das Gewähren von Schutz und Hilfe für Deutsche im Ausland, wie es im GAD festgelegt ist. Daher gibt es Arbeitseinheiten, die für besondere Gebiete des Rechts verantwortlich sind, z. B. für Europa- oder Völkerrecht oder für Verwaltungsstreitverfahren in Visumsachen. In diesen Referaten wird Recht auf hohem Niveau, mit großem Praxisbezug und sehr spezialisiert angewendet, in der Regel mit internationalem Bezug. So gilt es beispielsweise Lösungen für die Kosovofrage völkerrechtlich zu überprüfen oder Verfahren vor internationalen und deutschen Gerichten vorzubereiten und zu führen. Eine weitere Besonderheit, die es in anderen Bundesministerien so nicht gibt: Neben den diplomatischen hat das Auswärtige Amt auch konsularische Aufgaben zu erfüllen, die den Auslandsvertretungen durch das Konsulargesetz übertragen sind, z. B. Hilfestellung in Personenstandssachen, Vornahme von Beurkundungen oder auch juristische Schmankerl wie die Verklarung (das ist die Aufnahme eines Seeunfalls).

Eines der härtesten Auswahlverfahren Deutschlands Um Diplomat zu werden, muss man sich zunächst dem Bewerbungsverfahren stellen, das schon als härtestes Auswahlverfahren Deutschlands bezeichnet wurde. Eine gründliche Vorbereitung in den Bereichen Geschichte, Politik, Internationale Beziehungen, Wirtschaft und Recht ist unverzichtbar. Und etwas Glück braucht man wohl auch, um in der schriftlichen und mündlichen Prüfung zu bestehen. Wer nach Aufsatz, Multiple-Choice-Wissenstest, Sprach- und Logiktest zu den ca. 120 Besten zählt, kommt in die mündliche Prüfung, aus der ca. 35 bis 45 neue Attaches hervorgehen. Auf sie wartet ein spannender Mix aus anspruchsvoller Rechtsanwendung, politischer Analyse, Projektmanagement im Bereich der Kultur oder Entwicklungszusammenarbeit und repräsentativen Aufgaben. Dies, in Verbindung mit den weltweiten Einsatzmöglichkeiten, macht den Auswärtigen Dienst einzigartig. Nur wenige andere Jobs bieten eine solche Vielfalt von internationalen Begegnungen und Erfahrungen, nicht nur im beruflichen, sondern auch im persönlichen Bereich. Wer dies auf Zeit kennenlernen will, der kann im Auswärtigen Amt oder an einer Auslandsvertretung ein Praktikum oder eine Stage im Referendariat absolvieren. Näheres dazu findet sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

1 - Zentralabteilung: Organisationsberatung, Personalverwaltung, Aus- und Fortbildung, int. Diplomatenausbildung, Haushalt, Informationstechnik, Gesundheits- und Sprachendienst, politisches Archiv, Bibliothek

2 - Politische Abteilung: gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP), europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), Beteiligung Deutschlands an Streitkräfteeinsätzen, NATO und OSZE, Beziehungen zu USA, Kanada, Russland, Mittel-, Ost- und Südosteuropa, zur Türkei und den EFTA-Staaten sowie zum Europarat

2A - Abteilung für Abrüstung und Rüstungskontrolle: Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, nukleares Testverbot und nukleare Abrüstung, kernwaffenfreie Zonen; konventionelle Rüstungskontrolle, Landminen, Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und B-Waffenübereinkommen (BWÜ)

3 - Politische Abteilung: Beziehungen zum Mittleren und Nahen Osten, zu Afrika, Lateinamerika und Asien sowie Fragen der Demokratisierungshilfe und der Wahlbeobachtung

E - Europaabteilung: Konzeption und Gestaltung der Europapolitik der Bundesregierung in Abstimmung mit den anderen Bundesministerien, Fragen der Erweiterung und Vertiefung, der Außenbeziehungen der EU, bilaterale Beziehungen zu allen EU-Mitgliedsstaaten

VN - Abteilung für Vereinte Nationen und Globale Fragen: Querschnittsthemen wie Konfliktprävention, Friedenssicherung, Armutsbekämpfung, Menschenrechtsschutz, internationale Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung sowie humanitäre Hilfe im Ausland in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen

4 - Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung: internationale Aspekte im Rahmen der Forschungs- und Energiepolitik, der Luft- und Raumfahrt, des Umweltschutzes, der Kommunikationstechnologie, der Verkehrs- und Tourismuspolitik

5 - Rechtsabteilung: Hilfe für im Ausland in Not geratene Deutsche, Koordinierung der konsularischen Arbeit der dt. Botschaften und Generalkonsulate, int. Gerichtsbarkeit, Ausländer-, Asylrechts- und Völkerrechtsfragen

6 - Abteilung für Kultur und Kommunikation: Planung, Koordination und Steuerung der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, der Kommunikations- und Medienpolitik sowie der politischen Öffentlichkeitsarbeit.

7 - Protokoll: Atmosphäre und Rahmen für Politik - bei Besuchen ausländischer Gäste, bei Auslandsreisen des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und des Außenministers sowie bei internationalen Konferenzen

Die zehn Abteilungen des Auswärtigen Amtes (basierend auf dem Organigramm des Auswärtigen Amtes)

Perspektiven für Juristen 2012

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