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H. Fazit und Ausblick
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Fortwährende Herausforderung
Ungeachtet der skizzierten Zurechnungs- und Verantwortungsdiffusionen sowie existierender Rechtsschutzprobleme ist deutlich geworden, dass sich im Bereich der europäischen Verbundverwaltung Strukturen herausgebildet haben, die als Basis für weitere Bemühungen im Streben nach Kohärenz, Konsistenz und Effektivität des europäischen Verwaltungsrechts dienen können.[251] Zentrale Herausforderungen bilden dabei die Herstellung von Transparenz und Verantwortungsklarheit,[252] eine Wahrung der Verfahrensrechte des Einzelnen,[253] die Garantie effektiven Verwaltungsrechtsschutzes,[254] eine Kompensation etwaiger legitimatorischer Defizite des kooperativen Verwaltungshandelns[255] sowie eine Effizienzwahrung trotz erhöhter Zahl der Akteurinnen und Akteure[256].
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Verknüpfung mit der Internationalisierung
Die fortzuführende Systembildung im Recht des Europäischen Verwaltungsverbunds leistet schließlich nicht nur einen Beitrag zur kohärenten und konsistenten Verknüpfung mit dem nationalen Verwaltungsrecht, sondern bietet auch Anknüpfungspunkte für die Fortentwicklung internationaler Verwaltungsrechtsregime.[257] In Teilbereichen (wie bei der Zertifizierung und Akkreditierung[258]) ist es bereits zur Entstehung von Verbundstrukturen gekommen, die mit dem Begriff „internationaler Verwaltungsverbund“ beschrieben werden können.[259] Das dem Europäischen Verwaltungsverbund zugrunde liegende Ordnungskonzept bildet dergestalt einen tragfähigen Rahmen zur weitergehenden Erfassung der Globalisierung und Internationalisierung des Verwaltungsrechts.[260] Zu den Forschungsaufgaben der Zukunft gehört es, diesem Phänomen anhand konkreter Referenzfelder verstärkt nachzuspüren und aus dem Vergleich zwischen europäischen und internationalen Verflechtungsstrukturen weiterführende Erkenntnisse zur Bewältigung der Herausforderungen einer zunehmend komplexer werdenden Verbundverwaltung zu gewinnen.[261]