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§ 17i Evaluierung
ОглавлениеDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überprüft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis zum 31. Dezember 2015 die praktische Anwendung und die Angemessenheit der §§ 17e bis 17h. Die Evaluierung umfasst insbesondere die erfolgten Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Anlagen, den Eigenanteil der anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber an Entschädigungszahlungen, die Maßnahmen und Anreize zur Minderung eventueller Schäden und zur Kostenkontrolle, das Verfahren zum Belastungsausgleich, die Höhe des Aufschlags auf die Netzentgelte für Letztverbraucher für Strombezüge aus dem Netz der allgemeinen Versorgung und den Abschluss von Versicherungen.
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften v. 20.12.2012
BT-Drs. 17/10754, 32 (Gesetzentwurf)
Die Vorschrift sieht einen Überprüfung der Entschädigungsregelungen und des Belastungsausgleich sowie des Abschlusses von Versicherungen vor, der nach einem Zeitraum von drei Jahren einsetzt und dazu dienen soll auf Grund vorliegender praktischer Erfahrungen gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzunehmen.