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3.Modelle des Verhältnisses von Staat und Kirche

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Ein allgemein gültiges, für alle Zeiten geltendes „Grundmodell“ des Verhältnisses von Staat und Kirche gibt es nicht, denn in ihren äußeren Erscheinungsformen unterliegen Staat wie Kirche einem geschichtlichen Wandel. Die Vielzahl der aus der geschichtlichen Tradition erwachsenen Modelle lassen sich jedoch auf drei Grundformen zurückführen:

Evangelisches Kirchenrecht in Bayern

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