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a)Einheitsmodell

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Als Einheitsmodell wird die Verbindung von Staat und Kirche bezeichnet, wie sie früher üblich war und auch heute noch mit gewissen Modifikationen in Ländern mit Staatskirchen besteht: z. B. in Großbritannien (England und Schottland), ferner in den skandinavischen Staaten Dänemark, Norwegen, Finnland und Island oder in der islamischen Welt. Kommt bei diesem Modell der Kirche die Oberhand zu, spricht man von Kirchenstaatstum, im umgekehrten Fall von Staatskirchentum.

Evangelisches Kirchenrecht in Bayern

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