Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 205
4.1.5 Umwandlungsprüfungsbericht
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Nach Art. 37 Abs. 6 SE-VO müssen die Umwandlungsprüfer eine schriftliche Werthaltigkeitsbescheinigung ausstellen, dass die AG über Nettovermögenswerte mindestens in Höhe ihres Kapitals zuzüglich der kraft Gesetzes oder Satzung nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen verfügt.