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4.2.1 Durchführung der Hauptversammlung

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Auch für die Durchführung der Hauptversammlung gelten aufgrund der vorstehenden Überlegungen die Vorschriften des unionsrechtskonformen Umwandlungsrechts. Danach sind die Unterlagen, die schon vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre auszulegen sind, auch während der Hauptversammlung zugänglich zu machen und ist der Umwandlungsplan zu Beginn der Verhandlung durch den Vorstand mündlich zusammenfassend zu erläutern.[433]

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