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d)Anforderungen an die Qualifikation von Tierhalter und Tierbetreuer

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§ 2 Ziff. 3 TierSchG soll die Erfüllung der Anforderungen aus Nr. 1 und 2 gewährleisten.

Die Regelung wurde erst 1998 ins Tierschutzgesetz eingefügt. Tierhalter und Tierbetreuer müssen im Hinblick auf den Umgang mit Tieren qualifiziert sein. Darunter fallen :

 Kenntnisse der Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der Tiere

 Fähigkeit, das Wohlbefinden eines Tieres einzuschätzen

 Zuverlässigkeit im Umgang mit dem Tier

 Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf.

Besondere Bedeutung erlangt diese Vorschrift für diejenigen Personen, die Tiertransporte begleiten. Von diesen Personen muss eine Sachkundeprüfung für Tiertransporte abgelegt werden. Seit Januar 2008 muss beim Straßentransport von Nutztieren über 65 km ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Der bisherige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr. Lehrgänge zur Erlangung eines solchen Sachkundenachweises bietet z. B. die DEULA in Rendsburg an. Einen solchen Sachkundenachweis benötigen Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen, Hausschweinen oder Pferden inkl. pferdeartigen Tieren (Ausnahme: Transporte bis 65 km). Aber nicht nur gewerbliche Fahrer sind betroffen! Es ist ausreichend, wenn mit dem Transport ein Gewinn bzw. Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist beispielsweise, ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z. B. Landwirte beim Transport der eigenen Tiere, Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren). Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein unmittelbarer Austausch von Geld/Gütern/Dienstleistungen nicht notwendig. Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken sowie Transporte, die unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar zu oder von einer Klinik erfolgen.

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