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h)Anforderungen an das Halten von Pelztieren
ОглавлениеWar die Haltung von Pelztieren bis 2008 ebenfalls in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung geregelt, wird deren Haltung seit dem 8.12.2008 im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz – TierErzHaVerbG geregelt (siehe Anhang). In diesem Gesetz wird die Haltung von Nerzen, Iltissen, Füchsen, Sumpfbibern, Chinchillas und Marderhunden geregelt, derart dass alle Pelztiere artgemäß fressen, trinken und ruhen können. Die Haltungseinrichtungen sind im Abschnitt A und die Anforderungen an das Halten im Abschnitt B konkretisiert.
§§ 3 und 4 TierschNutztVO gelten weiterhin und müssen erfüllt sein.