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♦ Grundnormen
ОглавлениеZur naturalistischen Moralbegründung gehören zunächst einige Grundnormen inhaltlicher Art, aus denen sich mit Hilfe von Fakten weitere Normen ableiten lassen. Beispiele sind die Menschenrechte, aber auch die weiter unten behandelten Symmetrieprinzipien. Bei Grundnormen wird auf eine Begründung verzichtet, weil man irgendwo anfangen muss. Nehmen wir die Nachhaltigkeitsforderung: „Wir sollten dafür sorgen, dass es künftigen Generationen nicht schlechter geht als uns!“ Eine Letztbegründung für diese Forderung ist nicht zu erwarten. Dass wir uns auf diese oder eine ähnliche Forderung einigen können, bleibt also logisch gesehen eine Annahme, praktisch gesehen eine Hoffnung.
Da es einfacher ist, sich über Tatsachen zu einigen als über Normen, liegt es im Interesse des Naturalisten, die Zahl der Grundnormen möglichst gering zu halten und dafür möglichst viel Faktenwissen in die Argumentation einfließen zu lassen.