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III. Voraussetzungen und Zielgruppen
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Zu unterscheiden ist zwischen dem durch Urteil verhängten Jugendarrest als primärer Sanktion und dem durch Beschluss angeordneten Nichtbefolgungsarrest als sekundärer Reaktion (Ungehorsams-, Beuge- und Ersatzarrest, Dölling Rechtliche Grundlagen des Jugendarrestes, ZJJ 2014, 92-96).