Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 285
I. Anwendungsbereich
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§ 16a bildet unter den drei im Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 4.9.2012 verankerten Schwerpunkten (Jugendarrest neben Jugendstrafe zur Bewährung, Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung, Höchstmaß von 15 Jahren Jugendstrafe bei Mord durch Heranwachsende bei besonderer Schwere der Schuld) sicherlich das Herzstück der Erweiterungen. Die seit dem 7.3.2013 in Kraft getretene Vorschrift gilt für Jugendliche und bei Anwendung von Jugendstrafrecht auch für Heranwachsende, und zwar sowohl vor Jugendgerichten als auch vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten (§§ 104 Abs. 1 Nr. 1, 112). Für Soldaten der Bundeswehr vgl. § 112c.