Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 294
VII. Rechtsmittel
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Die Anordnung des § 16a-Arrestes erfolgt im Urteil „neben der Verhängung einer Jugendstrafe …“ (Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 2), so dass die Einschränkung der Anfechtbarkeit in § 55 Abs. 1 S. 1 nicht gilt (Eisenberg § 16a Rn 14 und § 55 Rn. 50). § 16a ist daher in vollem Umfang anfechtbar.