Читать книгу Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs - Страница 68
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Anlage 3
ОглавлениеDie hier genannten Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte ebenfalls verkaufen, aber nicht gewerblich. (Wildbrethändler, Gastronomen oder Präparatoren dürfen solche Tiere nicht handeln.)