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Waffenrecht Allgemeines
ОглавлениеAm 1. 4. 2003 ist das aktuelle Waffengesetz (WaffG) in Kraft getreten, im Oktober 2003 folgte die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV). Inzwischen wurde es mehrfach geändert (2008, 2012), zuletzt am 17.2.2020. Das Waffengesetz umfasst den eigentlichen Gesetzestext sowie 2 Anlagen. In Anlage 1 werden waffen- und munitionstechnische sowie die waffenrechtlichen Begriffe definiert. Anlage 2 ist die sogenannte Waffenliste. In ihr werden Waffen kategorisiert nach »Verbotene Waffen«, »Erlaubnispflichtige Waffen« sowie »Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen«. Die Verordnung präzisiert diverse Regelungen des Waffengesetzes. Ausschließlich an die Behörden richtet sich die im Jahr 2012 erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). Sie enthält jedoch für jeden Waffenbesitzer wichtige Hinweise beim Vorgehen in waffenrechtlichen Angelegenheiten.
Der Anwendungsbereich des WaffG ist auf zivile Waffen beschränkt. Kriegswaffen werden vom Waffengesetz nicht erfasst, sie unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG).
Der Rechtskreis Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen sowie Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Jäger hat zahlreiche Vorschriften daraus zu beachten. Verstöße gegen das Waffenrecht ziehen in der Regel den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) und damit meist auch des Jagdscheins nach sich. Durch die jüngste Waffenrechtsnovellierung sind Schalldämpfer und Nachtzielgeräte legalisiert worden. Die jagdliche Verwendung ist bisher jedoch nur in einigen Bundesländern erlaubt.
Grüne WBK (Jäger), Gelbe WBK (Sportschützen), Rote WBK (Waffensammler, Sachverständige)