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III. Gerichtsbezogene Prozessvoraussetzungen
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Ein Gericht kann nur dann Rechtsschutz gewähren, wenn es für den Fall zuständig ist. Sachurteilsvoraussetzungen sind die deutsche Gerichtsbarkeit, die Rechtswegzuständigkeit, die internationale, sachliche und örtliche Zuständigkeit. Diese Prüfung ergibt dann, welches Gericht konkret für den Rechtsstreit von Mona zuständig ist (deutsches oder italienisches Gericht, Verwaltungsgericht oder ordentliches Gericht, Amtsgericht oder Landgericht, Amtsgericht München oder Amtsgericht Köln).
Hinweis
Zweckmäßig ist die Prüfung in folgender Reihenfolge: (Deutsche Gerichtsbarkeit), internationale Zuständigkeit, Zulässigkeit des Rechtswegs, sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit.