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1. Deutsche Gerichtsbarkeit
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Die deutsche Gerichtsbarkeit betrifft die Frage, ob bestimmte Personen auf deutschem Boden „Unverfolgbarkeitsstatus“ genießen, wie beispielsweise Personen, die Diplomatenstatus besitzen (§§ 18, 19 GVG). Auch Staaten (z.B. Griechenland, Italien) können nicht von Gläubigern vor deutschen Gerichten verklagt werden (sog. Staatenimmunität gem. § 20 Abs. 2 GVG).[27] In Prüfungen spielt diese Thematik kaum eine Rolle.