Читать книгу Zivilprozessrecht - Irmgard Gleußner - Страница 107

IV. Parteibezogene Prozessvoraussetzungen

Оглавление

107

Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.

Zivilprozessrecht

Подняться наверх