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3. Zulässigkeit des Zivilrechtswegs
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Englische Bürger haben es im Fall eines Rechtsstreits relativ leicht, das zuständige Gericht zu finden. Dort existiert ein „Einheitsgericht“, das für sämtliche Streitigkeiten zuständig ist. In Deutschland ist die Situation komplizierter. Hier gibt es fünf verschiedene Gerichtszweige, die für die unterschiedlichen Rechtsgebiete zuständig sind (vgl. Art. 95 GG).