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2.2.2. Im römischen Imperium

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Im römischen Imperium erleichterte sich das Schicksal der römischen Staatsbürgerin. Die Sitten wurden lockerer, die Ehe nur nach der Coemtio geschlossen. Etliche der Nichtrömer/innen und Freigelassenen erhielten das Bürgerrecht und wurden in die Gens ihres früheren Herren oder Adoptivväter aufgenommen. Die verheirateten Frauen durften sogar an den Symposien teilnehmen. Es gab auch Ehefrauen, die heimlich Ehebruch begingen. Dies geschah so häufig, dass der Sohn Senecas, ebenfalls Philosoph, übertrieben sagte: „eine verheiratete Frau, die nur zwei Liebhaber hat, ist ein Musterbeispiel an ehelicher Treue.“[1] Allerdings betrafen die sexuellen und anderen Ausschweifungen nur die verdorbene Aristokratie. Aber da die Heirat nicht aus Liebe stattfand, waren viele Frauen der Meinung, dass sie ihre Pflicht getan hatten, „wenn sie die Mitgift dem Gatten und ihren Leib dem Liebhaber überließen.“[2]Es war eine Frauenemanzipation der höheren Gesellschaft. Der eingebildete römische Historiker der Kaiserzeit Cornelius Nepos schreibt in der Einführung seines Buches „Welcher Römer scheut sich, seine Frau zu einem Symposium mitzunehmen? Wessen Ehefrau nimmt nicht den ersten Platz im Hause ein und bewegt sich in aller Öffentlichkeit? Das ist in Athen ganz anders“[3] Beim mittleren und unteren Stand blieb alles beim alten. Der untere Stand hatte sich sowieso nicht um Konventionen gekümmert, die Armut zwang ihn, andere Wege zu nehmen.

[1] Will Durant, Bd. VIII. Das Prinzipat, S. 293

[2] Ebd. S. 294

[3] Howald, S. 135

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