Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 435

c) Einfuhr entgegen Art 4 Abs 1 S 1 Anti-Folter-VO (Abs 4 Nr 3)

Оглавление

64

Art 4 Abs 1 S 1 Anti-Folter-VO verbietet jede Einfuhr von in Anh II aufgeführten Gütern. Einfuhr ist nach Art 2 Buchst e Anti-Folter-VO jede Verbringung von Gütern in das Zollgebiet der Gemeinschaft, einschließlich der vorübergehenden Verwahrung, der Verbringung in eine Freizone, der Überführung in ein besonderes Verfahren und der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr iSd VO (EU) Nr 952/2013. Art 4 Abs 2 Anti-Folter-VO sieht vor, dass Einfuhren von in Anh II aufgeführten Gütern durch die zuständige Behörde ausnahmsweise genehmigt werden können, wenn nachgewiesen wird, dass diese Güter im Bestimmungsland aufgrund ihrer historischen Bedeutung ausschließlich zum Zwecke der öffentlichen Ausstellung in einem Museum verwendet werden.

65

Die Tathandlung besteht in der Einfuhr von in Anh II aufgeführten Gütern und – im Fall dass die Einfuhr für museale Zwecke erfolgt – der Einfuhr, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorliegt.

Außenwirtschaftsrecht

Подняться наверх