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III.Tatbestand

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36Den Tatbestand des § 212 verwirklicht, wer einen Menschen tötet. Die überkommene Formulierung „ohne Mörder zu sein“ gewinnt keine eigenständige Bedeutung. Sie weist lediglich deklaratorisch darauf hin, dass bei Vorliegen von Mordmerkmalen nicht (nur) § 212, sondern (auch) § 211 zur Anwendung gelangt.

Strafrecht - Besonderer Teil I

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