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2.3 Gesetzliche Regelungen zur Glücksspielteilnahme

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Wie in Kapitel 2 dargestellt, werden Glücksspiele in der Bevölkerung breit genutzt. Da das Abhängigkeitspotenzial von Glücksspielen und daraus folgende Konsequenzen für die Gesundheit Betroffener schon lange bekannt sind, wurde mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen versucht, bestimmte Schutzmaßnahmen zu implementieren. Hierzu zählen etwa der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), das Jugendschutzgesetz (JuSchG), die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung; SpielV) und die Gewerbeordnung (GewO).

Ganz allgemein ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Der Schutz von Minderjährigen wird vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellt, da in Analogie zu stoffgebundenen Süchten davon ausgegangen wird, dass der Konsum von Glücksspielen in einem frühen Lebensabschnitt ein höheres Risiko für eine spätere Glückspielproblematik bedingt.

Für die Regelung des staatlich konzessionierten Glücksspiels ist der GlüStV verantwortlich, der im Laufe der Zeit verschiedenen Novellierungen unterworfen war. Wesentliche Ziele des GlüStV sind in der Spielsuchtprävention sowie dem Spielerschutz zu sehen. Der Staatsvertrag, der seit 2008 Gültigkeit besitzt, reglementiert nicht nur die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen, sondern beinhaltet auch Regelungen zur Bewerbung von Glücksspielprodukten. Das Verbot der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen für Kinder und Jugendliche ist außerdem im »Abschnitt 2: Jugendschutz in der Öffentlichkeit« des JuSchG festgelegt, worauf sich sowohl der GlüStV als auch die Gewerbeordnung beziehen. Das JuSchG, das am 01.04.2003 in Kraft getreten ist, regelt den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und damit indirekt die Nutzung der im gastronomischen Betrieb aufgestellten Geldspielautomaten (§ 4 JuSchG).

Weitere relevante Instrumente, die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ableiten, sind zum Beispiel die Spieleraufklärung, die Implementierung von Sozialkonzepten sowie Spielersperren (u. a. Reichert 2019).

Glücksspielstörung

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