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1. Kausalitätstheorien a) Äquivalenztheorie

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99Grundlage für die Bestimmung der Kausalität ist die sog. Äquivalenztheorie oder Bedingungstheorie.[98] Danach ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (Conditio-sine-qua-non-Formel). Dieser Ansatz wird als Äquivalenztheorie bezeichnet, weil danach alle Bedingungen gleichwertig (äquivalent) sind. Anhand dieser einfachen Formel können regelmäßig Ereignisse als Ursachen ausgeschlossen werden, die nicht mit dem Erfolg verknüpft sind. Ruft etwa A den O in dem Moment an, in dem dieser von B erschossen wird, so kann der Anruf des A hinweggedacht werden, ohne dass der Tod des O entfiele. Die Handlung des A ist daher nicht kausal, anders als der Schuss des B, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Tod des O entfiele.

100|35|In bestimmten Konstellationen führt die Anwendung der Äquivalenztheorie jedoch nicht weiter.[99] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Bedingungszusammenhang hypothetisch unklar ist.[100] Werden etwa dem Patienten O die Arzneimittel X und Y verabreicht und erleidet O hierauf Lähmungen, kommt es für die Frage, ob das von A hergestellte Mittel X hinweggedacht werden kann, ohne dass die Lähmungen des O entfielen, darauf an, ob X überhaupt geeignet ist, Lähmungen hervorzurufen. Die Frage der Kausalität soll aber gerade durch die Conditio-sine-qua-non-Formel geprüft werden.

101Problematisch ist weiterhin die nahezu uferlose Weite der Äquivalenztheorie. Sie kann zu einem Rückgriff auf unendlich weit zurückliegende Ereignisse führen (regressus ad infinitum).[101] Wird etwa O von A erschossen, so sind neben A auch die Hersteller der Schusswaffe, die Eltern des A, die diesen gezeugt haben, und wiederum deren Eltern usw. für den Tod des O aufgrund der Gleichwertigkeit der Bedingungen nach der Äquivalenztheorie kausal. Hieraus folgt, dass die Conditio-sine-qua-non-Formel allenfalls die Mindestbedingungen der Zurechnung eines tatbestandlichen Erfolges klären kann.

Strafrecht Allgemeiner Teil

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