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d) Alternative Kausalität
Оглавление117Von alternativer Kausalität (oder „Doppelkausalität“) spricht man, wenn zwei Kausalverläufe, die durch voneinander unabhängige Handlungen in Gang gesetzt wurden, gleichzeitig zum Erfolg führen.[118] Sie liegt etwa dann vor, wenn A und B voneinander unabhängig jeweils eine tödliche Menge Gift in den Kaffee des O schütten, der infolge des Austrinkens des Kaffees verstirbt. Bei Zugrundelegung der Conditio-sine-qua-non-Formel ließe sich sowohl die Handlung des A als auch diejenige des B hinwegdenken, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele, so dass für beide die Kausalität zu verneinen wäre. Daher wird die Formel|40| der Äquivalenztheorie für Fälle der alternativen Kausalität modifiziert: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht jedoch kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, ist jede ursächlich für den Erfolg.[119] Da die Handlungen von A und B zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Tod des O entfiele, sind auf Grundlage der modifizierten Äquivalenztheorie beide ursächlich für den tatbestandlichen Erfolgseintritt.
118Keine Schwierigkeiten bereitet die Fallkonstellation der alternativen Kausalität für die Vertreter der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung (hierzu Rn. 102f.). Da sowohl A als auch B eine tödlich wirkende Dosis Gift in den Kaffee des O geschüttet haben und dieser tatsächlich infolge des Trinkens des Kaffees verstorben ist, haben sowohl A als auch B eine Handlung vorgenommen, die nach den bekannten Naturgesetzen notwendig mit dem Tod des O verbunden ist.