Читать книгу Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden - Kurt E. Böhme - Страница 84

a) Grundsätze

Оглавление

162

„Überholen“ liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem in Bewegung befindlichen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt. Hat ein Kfz seine Bewegung nur aufgrund der Verkehrslage unterbrochen, so steht es einem in Bewegung befindlichen gleich.[96] Die für das Überholen geltenden Grundsätze sind für das Vorbeifahren an einem auf der rechten Fahrseite stehenden Fahrzeug sinngemäß anzuwenden.[97] Der Überholvorgang beginnt mit dem Einsetzen der zum Überholen notwendigen Geschwindigkeit[98] und endet, wenn der Überholende an dem überholten Fahrzeug vorbeigefahren ist. Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne ist gesteigerte Sorgfalt geboten.[99]

Grundsätzlich ist links zu überholen (zu den Ausnahmen vgl. Rn. 167 ff.).

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden

Подняться наверх