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4.1 Die Anspruchsgrundlage

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Nach § 861 I hat der unmittelbare Besitzer, der seinen Besitz durch verbotene Eigenmacht verloren hat, einen Anspruch auf „Wiedereinräumung des Besitzes“ gegen denjenigen, der ihm gegenüber fehlerhaft besitzt. Der Anspruch ist abtretbar[71].

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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