Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 160
4.5 Enteignender Eingriff
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Der BGH hat auch den wenig aussagekräftigen Begriff des enteignenden Eingriffs geprägt und versteht darunter die ungewollte Nebenfolge einer rechtmäßigen hoheitlichen Maßnahme, die dem Eigentümer ein unerträglich schweres Sonderopfer auferlegt und deshalb zu entschädigen sei (RN 349).
Beispiele
- | Lärmbelästigung durch den Verkehr auf öffentlichen Straßen (BGH 91, 20; 94, 373; 97, 114; NJW 80, 582) oder vom nahen Flugplatz (BGH NJW 86, 2423); |
- | Gestank aus einer öffentlichen Kläranlage (BGH 91, 20; NJW 76, 1204); |
- | nicht die Beschädigung eines nach § 94 StPO beschlagnahmten und in einer verschlossenen Halle verwahrten PKW durch Dritte, die in die Halle eingebrochen sind (BGH 100, 335: keine staatliche Gefährdungshaftung, kein innerer Zusammenhang mit der Beschlagnahme). |