Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 470
2. Der Einwendungsdurchgriff
Оглавление Beim finanzierten Abzahlungskauf und anderen fremdfinanzierten Geschäften darf der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nach § 359 oder § 242 auch Einwendungen aus dem finanzierten Geschäft entgegenhalten (RN 324, 1202).