Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 470

2. Der Einwendungsdurchgriff

Оглавление

Beim finanzierten Abzahlungskauf und anderen fremdfinanzierten Geschäften darf der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nach § 359 oder § 242 auch Einwendungen aus dem finanzierten Geschäft entgegenhalten (RN 324, 1202).

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх