Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 483

3. Die Voraussetzungen des Verbraucherdarlehens

Оглавление

Das Verbraucherdarlehen ist nach § 491 I, II ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer, der es gewähren soll, und einem Verbraucher, der es haben will. Die Beweislast trägt der Darlehensnehmer, der als Verbraucher Schutz sucht.

Unternehmer ist nach § 14 I jede natürliche oder juristische Person und nach § 14 II jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausübt[61].

Verbraucher ist nach § 13 jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann[62].

Darlehensnehmer ist der Verbraucher auch als einer von mehreren Gesamtschuldnern[63], und er wird es durch Beitritt zu einem fremden Darlehensvertrag[64] oder Übernahme einer fremdem Darlehensschuld[65].

Kein Darlehensnehmer ist der Bürge, der für eine fremde Darlehensschuld einstehen soll[66]. Kein Darlehensnehmer ist der Eigentümer, der sein Grundstück als Sicherheit für eine fremde Darlehensschuld mit einem Grundpfandrecht belastet und nur dinglich haftet[67].

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх