Читать книгу Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer - Страница 101
b) Speziell die Behandlung von Unternehmen
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Bei der Behandlung von Unternehmen konnte zunächst festgestellt werden, dass alle Unternehmen grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Insbesondere ist eine generelle Sonderbehandlung von rein monistisch an den Interessen der Eigentümer (shareholder) ausgerichteten Unternehmen gegenüber einer konkreten Anspruchsgruppe (stakeholder) verpflichten Unternehmen nicht angezeigt[495]. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass durch stakeholder legitimierte Unternehmen eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen und in diesem Sinn in besonderer Weise auf gesellschaftliche Anliegen verpflichtet sind. Eine derartige Verpflichtung auf gesellschaftliche Anliegen folgt aus einer Legitimation durch eine Bezugsgruppe nur in einer sehr eingeschränkten Weise. Auch die von einer Bezugsgruppe verfolgten Anliegen sind regelmäßig singulär auf ganz bestimmte Interessen ausgerichtet. Soweit rechtlich relevante Interessen durch die Legitimation mittels der Bezugsgruppe nicht erfasst werden oder derartige Interessen nur mittelbar gefördert bleiben, unterscheiden sich Bezugsgruppen-legitimierte Unternehmen in ihrem Marktverhalten nicht von Eigentümerinteressen-legitimierten Unternehmen.
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Bei durch Bezugsgruppen legitimierten Unternehmen wie bei durch Eigentümerinteressen legitimierten Unternehmen können Züge einer bloßen Corporate Compliance und einer darüber hinausgehenden unternehmerischen Integrität (Corporate Integrity) nachgewiesen werden[496]. Compliance bedeutet in diesem Kontext soviel wie Rechtskonformität und beschreibt einen äußeren Legalismus. Corporate Integrity verlangt eine über diesen Legalismus hinausgehende ethische Autonomie des gesellschaftlichen Subsystems Unternehmung und der dort beschäftigten Personen. Eine solche Integrität kann rentabel sein, da über eine derartige Unternehmensethik zugleich innerhalb bindender Geschäftsgrundsätze und gewährleisteter Rechte der Anteilseigner der Unternehmung (shareholder und stakeholder) ein nach außen wirksamer Unternehmenswert geschaffen wird. Greifbar wird dieser außenwirksame Unternehmenswert insbesondere in Form einer Unternehmensmarke und den daraus resultierenden Kommunikationserfolgen am Markt. Einen zunächst nach innen wirkenden Unternehmenswert schafft eine integrative Unternehmensführung durch eine korrespondierende Mitarbeitersolidarität und eine damit einhergehende Loyalität und Motivation[497]. Auch dieser Unternehmenswert wirkt schließlich über den Marktwert einer Unternehmung nach außen und steht damit zu originär außenwirksamen Unternehmenswerten in einem Komplementärverhältnis.