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1. Die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland
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Im Unterschied zur Weimarer Verfassung[505] enthält das Grundgesetz keinen besonderen Abschnitt zur staatlichen Gestaltung der Wirtschaftsordnung. Das Bundesverfassungsgericht kam daher in der sog. Investitionshilfe-Entscheidung aus dem Jahr 1954 zu der These von der „wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes“[506]. Danach schien es so, als dürfe der nationale Gesetzgeber grundsätzlich jede von ihm für sachgerecht gehaltene Wirtschaftspolitik betreiben. Die These war freilich bereits zur damaligen Zeit nicht haltbar.