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c) Die Bedeutung einer Übererfüllung normativer Erwartungen

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Strafrechtliche Verantwortlichkeitsstrukturen bleiben von einer über die gesetzliche vorgeschriebene Legalität hinausreichenden ethischen Integrität grundsätzlich unberührt. Sie führen also nicht dazu, dass bestehende strafrechtliche Anforderungen wegen der Integrität einer Person oder eines Unternehmens und eines damit verbundenen positiven Rufes oder einer Marke etwa noch verschärft werden würden[498]. Anderes gilt nur, wenn im Rahmen dieser unternehmerischen Integrität spezifische rechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, die dann Anknüpfungspunkt für eine weitergehende rechtliche Verantwortlichkeit sein können.

Teil 1 Grundlagen zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts › C › IV. Zusammenfassung

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

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