Читать книгу Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer - Страница 93

2. Konvergenz ökonomischer und strafrechtlicher Verhaltensordnung

Оглавление

202

Da das Strafrecht im Wesentlichen (nur) die Voraussetzungen für das Verhängen einer Sanktion als Reaktion auf ein Fehlverhalten festlegt, ist es bereits seiner Natur nach auf die Rezeption der Rechtsordnung als sozialer Handlungsordnung angelegt. Formal werden die Verhaltensnormen insbesondere über Verletzungs- und Gefährdungsdelikte rezipiert; material betont die Strafe, verstanden als Kosten einer Normübertretung, die Bedeutung der entsprechenden Verhaltensnormen. Beide Gedanken sollen hier nochmals kurz – jetzt allerdings mit besonderem Bezug zur Rechtsordnung als sozialer Handlungsordnung für das Wirtschaftsstrafrecht – wiederholt werden.

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

Подняться наверх